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The historic hillside city of Gjirokastra set in a valley below distant mountains in Albania
🇦🇱 Albanien · Unique Permit (Digital Nomad)

🇦🇱 Albanien Visum für digitale Nomaden

Albanien Unique Permit (Digital Nomad): Einkommen, Steuern, Krankenversicherung und Anforderungen — aus offiziellen Quellen.

Geringe Verlässlichkeit Zuletzt geprüft 16. Juni 2026

Anforderungen

Visum & Aufenthalt Visum für digitale Nomaden
Einkommensanforderung
Erstaufenthalt 1 Jahr
Steuern im Ausland Sonderbesteuerung
Krankenversicherung Erforderlich (ausdrücklich)
Weg zur Staatsbürgerschaft Über Daueraufenthalt
Lokale Kunden Nicht erlaubt
Bearbeitungszeit 4–12 Wochen

Steuern

Nach Law 25/2022 (in der geänderten Fassung) gelten Personen, die mithilfe digitaler Geräte aus Albanien remote arbeiten, in den ersten 12 Monaten ab Erteilung der Erlaubnis NICHT als albanische Steueransässige – unabhängig von der physischen Anwesenheit; die Erleichterung gilt ausschließlich für ausländische Remote-Work-Einkünfte (Einkünfte aus albanischen Quellen, lokale Kunden und lokale Vermietungen sind ab dem ersten Tag steuerpflichtig). Law 36/2023 bekräftigt, dass ein nicht ansässiges Unternehmen, das einen Digital Nomad anstellt oder beauftragt, keine Betriebsstätte in Albanien begründet. Nach 12 Monaten gelten die normalen Ansässigkeitsregeln: PwC bestätigt, dass eine Person als steueransässig gilt, wenn sie sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Albanien aufhält (zusammenhängend oder mit Unterbrechungen) ODER wenn sie in Albanien einen ständigen Wohnsitz unterhält; Ansässige sind dann auf ihr weltweites Einkommen steuerpflichtig. HINWEIS: Albanien hat die Einkommensteuer mit Wirkung zum 1. Januar 2025 reformiert. Die aktuellen Steuerklassen für Arbeitseinkommen (laut PwC, auf Jahresbasis): 13 % auf zu versteuerndes Einkommen bis ALL 2,040,000/Jahr und 23 % darüber; bei niedrigeren Einkommen gilt ein steuerfreier bzw. begünstigter Bereich (häufig genannt werden ~ALL 600,000/Jahr steuerfrei). Einkommen aus selbstständiger/gewerblicher Tätigkeit bis ALL 14,000,000/Jahr wird mit 0 % besteuert (Anreiz bis 2029), darüber mit 23 %. Die älteren Monatsstaffeln (0 % bis ~ALL 30,000, 13 % bis ~ALL 200,000, 23 % darüber) stammen aus der Zeit vor 2025 und sind nicht mehr aktuell. Angaben aus PwC- und Steuerberatungsquellen; mit einem Steuerberater prüfen. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Krankenversicherung

Eine gültige Krankenversicherung (international/privat oder eine albanische lokale Police), die den Antragsteller für den gesamten geplanten Aufenthalt in Albanien abdeckt, ist nach den Regeln für die einheitliche Erlaubnis / den digitalen mobilen Arbeitnehmer ein verpflichtendes Antragsdokument (von Fragomen als erforderliches Dokument bestätigt). Eine Mindestdeckung von EUR 30,000 wird von einigen Sekundärquellen als Schengen-üblicher Richtwert genannt; diese Zahl ist in keinem für diese Prüfung herangezogenen veröffentlichten Erlass als gesetzlicher Mindestbetrag bestätigt – die Summe ist daher nur als indikativ zu betrachten. Mehrere Quellen geben lediglich an, dass eine 'umfassende medizinische Deckung einschließlich Notfallversorgung und Krankenhausaufenthalt' erforderlich ist, ohne Euro-Mindestbetrag. Sobald ein Ausländer rechtmäßig ansässig ist, ist auch die Aufnahme in das öffentliche Krankenversicherungssystem (FSDKSH, ~3,4 % Beitrag) möglich.

Über das Visum hinaus

Albanien — der Rest des Umzugs

Das Visum ist Schritt eins. Hier ist der Rest, den das Leben hier braucht — jeweils recherchiert und belegt.

Quellen

Geprüft von Henry van de Vorming