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The island church on Lake Bled framed by forested alpine peaks in Slovenia
🇸🇮 Slowenien · Digital Nomad Permit

🇸🇮 Slowenien Visum für digitale Nomaden

Slowenien Digital Nomad Permit: Einkommen, Steuern, Krankenversicherung und Anforderungen — aus offiziellen Quellen.

Teilweise geprüft Zuletzt geprüft 22. Juni 2026

Anforderungen

Visum & Aufenthalt Visum für digitale Nomaden
Einkommensanforderung €3,200/Mon.
Erstaufenthalt 1 Jahr
Steuern im Ausland Reguläre Besteuerung als Ansässiger
Krankenversicherung Erforderlich (ausdrücklich)
Weg zur Staatsbürgerschaft Über Daueraufenthalt
Lokale Kunden Nicht erlaubt
Bearbeitungszeit 4–9 Wochen

Steuern

Der Besitz der Digital-Nomad-Aufenthaltserlaubnis begründet für sich genommen keine slowenische Steuerresidenz (durch eine Steuerberatungsquelle bestätigt). Wer mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr in Slowenien verbringt oder dessen gewöhnlicher Aufenthalt / ständiger Wohnsitz / Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen in Slowenien liegt, gilt als steuerlich ansässig und wird dann auf das Welteinkommen zu den progressiven Einkommensteuersätzen besteuert (Sloweniens allgemeine Einkommensteuertarife reichen etwa von 16% bis 50%). Unterhalb von 183 Tagen werden ausländische Einkünfte in Slowenien in der Regel nicht besteuert. Es gibt keine spezielle Niedrigsteuerregelung eigens für Digital Nomads; einige Berater verweisen auf Sloweniens allgemeine 'normirani'-Pauschalregelung (Pauschalkostenregelung) für Selbstständige, doch diese setzt eine slowenische Einzelunternehmung voraus und ist nicht Teil der Nomad-Erlaubnis. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab - keine Rechtsberatung.

Krankenversicherung

Der offizielle Rahmen von GOV.SI / ZTuj-2I verlangt von Antragstellern, eine in Slowenien gültige Krankenversicherung zu besitzen, die mindestens medizinische Notfallleistungen für die gesamte Dauer des beabsichtigten Aufenthalts abdeckt (daher required = yes_explicit). Die offiziellen Quellen veröffentlichen keinen Mindestdeckungsbetrag; der Mindestbetrag von EUR 30,000 wird durchgängig von sekundären Umzugs-/Visa-Ratgebern (Tier-2/3) genannt und entspricht der allgemeinen slowenischen/Schengen-Visapraxis, ist also bestätigt, aber nicht offiziell amtlich verlautbart. Mitreisende Familienangehörige benötigen eine gleichwertige Deckung. Die Erlaubnis gewährt keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung Sloweniens (ZZZS), es sei denn, der Inhaber meldet sich gesondert an und zahlt Pflichtbeiträge.

Über das Visum hinaus

Slowenien — der Rest des Umzugs

Das Visum ist Schritt eins. Hier ist der Rest, den das Leben hier braucht — jeweils recherchiert und belegt.

Quellen

Geprüft von Henry van de Vorming