Anforderungen
| Visum & Aufenthalt | Remote-Arbeitserlaubnis |
|---|---|
| Einkommensanforderung | €2,646/Mon. |
| Einkommen (orig.) | 54,233 ZAR/Mon. |
| Erstaufenthalt | 3 Jahre |
| Steuern im Ausland | Reguläre Besteuerung als Ansässiger |
| Krankenversicherung | In der Praxis erforderlich |
| Weg zur Staatsbürgerschaft | Nein |
| Lokale Kunden | Nicht erlaubt |
| Bearbeitungszeit | 6–10 Wochen |
Steuern
Gemäß den Anforderungen des DHA: Ein Inhaber, der in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen mit Südafrika steuerlich ansässig ist, muss sich bei SARS registrieren, wenn er sich in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum mehr als 183 Tage insgesamt im Land aufhält; ein Inhaber, der NICHT in einem solchen DTA-Land steuerlich ansässig ist, muss sich unabhängig davon registrieren. Es gibt keine pauschale Befreiung unter 183 Tagen. Die endgültige Steuerpflicht richtet sich nach den üblichen südafrikanischen Regeln zur Steueransässigkeit und den Tie-Breaker-Regeln des DTA.
Krankenversicherung
Die veröffentlichte DHA-Checkliste führt keine eigenständige Krankenversicherungspflicht auf (verlangt wird ein ärztlicher Bericht DHA-811); da Inhaber keinen Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung haben, ist eine private internationale Kranken-/Reiseversicherung in der Praxis faktisch notwendig. Es ist kein Mindestbetrag festgelegt.
Über das Visum hinaus
Südafrika — der Rest des Umzugs
Das Visum ist Schritt eins. Hier ist der Rest, den das Leben hier braucht — jeweils recherchiert und belegt.
Quellen
- Behörde DHA — Remote Work visitor's visa requirements (effective 9 October 2024) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15
- Botschaft Embassy of South Africa — Remote Work Visa requirements (fee, income, documents) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15