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Direkter Vergleich

Kroatien vs Griechenland: die Digital-Nomad-Visa im Vergleich

Geprüfte Daten Zuletzt geprüft 10. Juni 2026 Geprüft von Henry van de Vorming

Die Kurzfassung

  • Griechenland hat die niedrigere Einstiegshürde: €3,500 pro Monat gegenüber €3,622.50 bei Kroatien.
  • Kroatien gewährt einen längeren Erstaufenthalt (18 Monate gegenüber 12) und ist verlängerbar.
  • Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich: Kroatien — auslandseinkommen steuerfrei; Griechenland — reguläre besteuerung als ansässiger. Die steuerlichen Folgen hängen stark von den persönlichen Umständen ab.
Kroatien DN · Griechenland DNV
Kriterien Kroatien DN Griechenland DNV
Mindesteinkommen / Monat €3,622.50 €3,500 (besser)
Einkommensgrundlage Gemischt (Gehalt, Freelance oder Ersparnisse) Gemischt (Gehalt, Freelance oder Ersparnisse)
Erstgültigkeitsdauer 18 Monate (besser) 1 Jahr
Verlängerbar Ja Ja
Maximale Gesamtaufenthaltsdauer 18 Monate Unbegrenzt
Weg zur dauerhaften Niederlassung Nein Indirekt (Wechsel nötig)
Weg zur Staatsbürgerschaft Nein Über Daueraufenthalt
Einbeziehung der Familie Ja Ja
Arbeit für lokale Auftraggeber Nicht erlaubt Nicht erlaubt
Steuerliche Behandlung Auslandseinkommen steuerfrei (Digital nomad exemption, Income Tax Act Art. 9(1)(26)) Reguläre Besteuerung als Ansässiger
Krankenversicherung Erforderlich (ausdrücklich) Erforderlich (ausdrücklich)
Erforderliche Versicherungsdauer Gesamte Visumsdauer Gesamte Visumsdauer
Antragsgebühr ≈ €46.45 (besser) ≈ €75
Wo zu beantragen Online, Botschaft / Konsulat, Im Land Botschaft / Konsulat
Bearbeitungszeit 1.5 Wochen

Grüne Werte kennzeichnen die objektiv bessere Zahl in dieser Zeile.

Vollständiger Leitfaden

Kroatien DN →

Anforderungen, Antragsschritte, Versicherung und Quellen.

Vollständiger Leitfaden

Griechenland DNV →

Anforderungen, Antragsschritte, Versicherung und Quellen.

Versicherung nicht vergessen

Beide Programme haben eigene Krankenversicherungsregeln — wir gleichen Tarife mit der jeweils veröffentlichten Anforderung ab und zeigen die Belege dazu.

Quellen