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Direkter Vergleich

Lettland vs Portugal: die Digital-Nomad-Visa im Vergleich

Teilweise geprüft Zuletzt geprüft 10. Juni 2026 Geprüft von Henry van de Vorming

Die Kurzfassung

  • Portugal hat die niedrigere Einstiegshürde: €3,680 pro Monat gegenüber €4,213 bei Lettland.
  • Portugal gewährt einen längeren Erstaufenthalt (24 Monate gegenüber 12) und ist verlängerbar.
  • Nur Portugal bietet mit diesem Aufenthaltstitel einen direkten Weg zur dauerhaften Niederlassung.
  • Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich: Lettland — sonderbesteuerung; Portugal — reguläre besteuerung als ansässiger. Die steuerlichen Folgen hängen stark von den persönlichen Umständen ab.
Lettland DNV · Portugal D8
Kriterien Lettland DNV Portugal D8
Mindesteinkommen / Monat €4,213 €3,680 (besser)
Einkommensgrundlage Gemischt (Gehalt, Freelance oder Ersparnisse) Gemischt (Gehalt, Freelance oder Ersparnisse)
Erstgültigkeitsdauer 1 Jahr 2 Jahre (besser)
Verlängerbar Ja Ja
Maximale Gesamtaufenthaltsdauer 2 Jahre Unbegrenzt
Weg zur dauerhaften Niederlassung Nein Ja (besser)
Weg zur Staatsbürgerschaft Nein Ja
Einbeziehung der Familie Ja Ja
Arbeit für lokale Auftraggeber Nicht erlaubt Nicht erlaubt
Steuerliche Behandlung Sonderbesteuerung (Optional 15% PIT for OECD digital-nomad-visa holders) Reguläre Besteuerung als Ansässiger
Krankenversicherung Erforderlich (ausdrücklich), mind. €42,600 Erforderlich (ausdrücklich)
Erforderliche Versicherungsdauer Gesamte Visumsdauer Nicht festgelegt
Antragsgebühr ≈ €90 (besser) ≈ €110
Wo zu beantragen Botschaft / Konsulat Botschaft / Konsulat, Im Land
Bearbeitungszeit 8.6 Wochen

Grüne Werte kennzeichnen die objektiv bessere Zahl in dieser Zeile.

Vollständiger Leitfaden

Lettland DNV →

Anforderungen, Antragsschritte, Versicherung und Quellen.

Vollständiger Leitfaden

Portugal D8 →

Anforderungen, Antragsschritte, Versicherung und Quellen.

Versicherung nicht vergessen

Beide Programme haben eigene Krankenversicherungsregeln — wir gleichen Tarife mit der jeweils veröffentlichten Anforderung ab und zeigen die Belege dazu.

Quellen