Steuern sind der Teil eines Umzugs, den die meisten am stärksten unterschätzen. So behandelt Indonesien das Einkommen einer E33G-Inhaberin oder eines -Inhabers — ab wann Sie steuerlich ansässig werden, was mit ausländischen Einkünften passiert und auf welcher offiziellen Grundlage. Das ist eine Information, keine Steuerberatung.
Die steuerliche Lage
- Behandlung
- Reguläre Besteuerung als Ansässiger
- Auslöser der Steueransässigkeit
- 183 Tage
- Einkommensschwelle
- €4,320/Mon.
So funktioniert es
Für Inhaber des E33G gibt es kein besonderes Steuerregime. Nach den von der Generaldirektion für Steuern (DJP, pajak.go.id) veröffentlichten Regeln, kodifiziert in PER-23/PJ/2025 (in Kraft seit 9 Dezember 2025, ersetzt PER-2/PJ/2009 und PER-43/PJ/2011), wirst du zum inländischen Steuersubjekt, wenn du dich innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mehr als 183 days in Indonesien aufhältst — oder dort ansässig bist bzw. dich ansiedeln möchtest — und damit auf Einkünfte aus Indonesien und aus dem Ausland (weltweit) besteuert wirst, mit Entlastung durch Doppelbesteuerungsabkommen, soweit anwendbar; angefangene Tage zählen als volle Tage. Unterhalb von 183 days und ohne Einkünfte aus indonesischer Quelle fällt in der Regel keine indonesische Einkommensteuer an. Eine Besonderheit: Article 4(1a) des Einkommensteuergesetzes erlaubt es ausländischen Staatsangehörigen mit bestimmtem, von der Regierung gelistetem Fachwissen, für 4 years die Besteuerung ausschließlich auf Einkünfte aus indonesischer Quelle zu wählen, doch die veröffentlichten Kriterien zielen auf in Indonesien beschäftigte Ausländer ab und wurden nicht offiziell auf im Ausland beschäftigte Remote-Arbeitende ausgeweitet, gehe also nicht von einer Berechtigung aus (PER-23/PJ/2025 geht auf diese Bestimmung nicht ein). Werbeaussagen, das E33G sei 'tax-free', haben in offiziellen Quellen keine Grundlage.
Wann Sie steuerlich ansässig werden
Der übliche Auslöser ist die Zeit: Verbringen Sie im maßgeblichen Zeitraum mehr als 183 Tage in Indonesien, gelten Sie in der Regel als steuerlich ansässig. Eine Tageszählung ist aber selten die ganze Geschichte — ein dauerhaft verfügbares Zuhause oder Ihre Familie und Ihr Lebensmittelpunkt in Indonesien können Sie früher ansässig machen. Sobald Sie ansässig sind, gilt für Ihr Einkommen die oben beschriebene Behandlung.
Wenn Sie auch andernorts steuerlich ansässig bleiben, entscheidet üblicherweise ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Indonesien und diesem Land, welches Land einen bestimmten Teil des Einkommens besteuert — ein weiterer Grund, vor dem Verschieben von Geld oder dem Wechsel der Ansässigkeit persönliche Beratung einzuholen.
Steuern in Indonesien & das E33G: FAQ
Steuern in Indonesien & das E33G: FAQ
Wann werde ich in Indonesien steuerlich ansässig?
Als Faustregel macht Sie ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Indonesien im maßgeblichen Zeitraum steuerlich ansässig — wobei die Ansässigkeit auch früher ausgelöst werden kann, etwa durch ein dauerhaftes Zuhause oder Ihren Lebensmittelpunkt dort. Der genaue Test steht in den Hinweisen oben.
Wird mein ausländisches Einkommen in Indonesien besteuert?
Sobald Sie in Indonesien steuerlich ansässig werden, besteuert Indonesien Ihr weltweites Einkommen zu den Standardsätzen.
Bringt das E33G eine Steuervergünstigung mit sich?
Keine spezielle — sobald Sie ansässig sind, werden Sie nach den allgemeinen Regeln von Indonesien besteuert. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Indonesien und Ihrem Heimatland kann dennoch beeinflussen, wo bestimmtes Einkommen besteuert wird.
Quellen
- Behörde Direktorat Jenderal Pajak - Determination of domestic vs foreign tax subjects (PER-23/PJ/2025 effective 9 Dec 2025; >183 days in 12 months = domestic tax subject; worldwide income; partial days count as full) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10
- Behörde BPK official regulation database - Permenkumham 22/2023 status: in force ('Berlaku'); amended by Permenkumham 11/2024; partially revoked by Permen Imipas 3/2025 (Arts. 43, 45, 52-55 only - Art. 63 untouched) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10
- Behörde BPK official regulation database - Permen Imipas No. 3/2025 (Diaspora visas; enacted 7 Feb 2025, in force 6 May 2025; revokes only Arts. 43/45/52-55 of Permenkumham 22/2023) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10
- Anwaltskanzlei EY Global Tax Alert - Indonesia implements new visa for remote workers (effective 1 April 2024; renewable for an additional year) - Tier 2, supports launch date and renewability interpretation only (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10
- Anwaltskanzlei Fragomen (2 July 2024) - The Rise of Indonesia's Remote Worker Visa (up to one year, extendable for an additional year, max ~2 years) - Tier 2 interpretation only (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10