Anforderungen
| Visum & Aufenthalt | Freelancer-/Selbstständigenvisum |
|---|---|
| Einkommensanforderung | — |
| Erstaufenthalt | 2 Jahre |
| Steuern im Ausland | Reguläre Besteuerung als Ansässiger |
| Krankenversicherung | Erforderlich (ausdrücklich) |
| Weg zur Staatsbürgerschaft | Über Daueraufenthalt |
| Lokale Kunden | Erlaubt |
| Bearbeitungszeit | — |
Steuern
Selbstständige werden, sobald sie steuerlich ansässig sind, als reguläre niederländische Steuerinländer auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Die 30%-Regelung gilt grundsätzlich für zuziehende Arbeitnehmer mit knapper Fachkompetenz, nicht für gewöhnliche selbstständige Unternehmer; eine Anspruchsberechtigung für DAFT-Unternehmer ist nicht gesichert.
Krankenversicherung
Als ansässige Person sind Sie grundsätzlich verpflichtet, eine niederländische Basis-Krankenversicherung (zorgverzekering) abzuschließen. Für diese Aufenthaltserlaubnis ist keine bestimmte Mindestdeckungssumme festgelegt.
Über das Visum hinaus
Niederlande — der Rest des Umzugs
Das Visum ist Schritt eins. Hier ist der Rest, den das Leben hier braucht — jeweils recherchiert und belegt.
Quellen
- Behörde Residence permit self-employed person | IND (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15
- Behörde IND form 7524 — self-employed (DAFT code 453 / Dutch-Japanese treaty 510) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15
- Behörde Fees — IND (self-employed incl. DAFT: EUR 423) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15