Skip to content
Red fishing cabins lining the waterfront beneath dramatic peaks at Hamnøy in the Lofoten Islands of Norway
🇳🇴 Norwegen · Self-employed permit (+ Svalbard route)

🇳🇴 Norwegen Freelancer-/Selbstständigenvisum

Norwegen Self-employed permit (+ Svalbard route): Einkommen, Steuern, Krankenversicherung und Anforderungen — aus offiziellen Quellen.

Teilweise geprüft Zuletzt geprüft 22. Juni 2026

Anforderungen

Visum & Aufenthalt Freelancer-/Selbstständigenvisum
Einkommensanforderung €2,453/Mon.
Einkommen (orig.) 27,117 NOK/Mon.
Erstaufenthalt 1 Jahr
Steuern im Ausland Reguläre Besteuerung als Ansässiger
Krankenversicherung In der Praxis erforderlich
Weg zur Staatsbürgerschaft Über Daueraufenthalt
Lokale Kunden Erlaubt
Bearbeitungszeit 8–24 Wochen

Steuern

Kein besonderes Steuerregime für Expats oder digitale Nomaden. Laut Skatteetaten werden Sie steuerlich ansässig, wenn Sie sich innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums mehr als 183 Tage oder innerhalb eines beliebigen 36-Monats-Zeitraums mehr als 270 Tage in Norwegen aufhalten; sobald Sie ansässig sind, unterliegen Sie grundsätzlich der norwegischen Steuerpflicht auf weltweites Vermögen und Einkommen (vorbehaltlich von Steuerabkommen). Allgemeines Einkommen wird mit einem pauschalen Satz von 22 % besteuert, hinzu kommt eine progressive Stufensteuer (trinnskatt, Stufen ab 2026 beginnend bei NOK 226,100 und steigend auf 17,8 % in der obersten Stufe) auf das persönliche Einkommen sowie Beiträge zur Sozialversicherung (trygdeavgift), sodass die effektiven Grenzsteuersätze auf Arbeits-/Geschäftseinkommen deutlich höher als 22 % liegen. Selbstständige zahlen einen höheren Sozialversicherungssatz auf ihr Geschäftseinkommen. Die Steuerpflicht endet erst, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Ausland nehmen, sich im Einkommensjahr nicht länger als 61 Tage in Norwegen aufhalten und hier über keine verfügbare Wohnung mehr verfügen (und, nach mehr als 10 Jahren Ansässigkeit, erst nach drei aufeinanderfolgenden solchen Jahren).

Krankenversicherung

Norwegen veröffentlicht keinen Mindestversicherungsumfang für private Versicherungen beim Selbstständigen-Aufenthaltstitel, da Einwohner in das öffentliche Sozialversicherungssystem (Folketrygden) aufgenommen werden. Die Mitgliedschaft ist für alle Pflicht, die beabsichtigen, sich länger als 12 Monate in Norwegen aufzuhalten, und gewährt Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung; für die Lücke vor der Registrierung oder für Aufenthalte unter einem Jahr ist eine private/internationale Krankenversicherung ratsam. Auf Svalbard gibt es kein dem Folketrygden entsprechendes öffentliches Krankenversicherungssystem, und das örtliche Krankenhaus übernimmt nur die Akut-/Notfallversorgung, sodass dort eine private internationale Krankenversicherung (mit Medevac) dringend empfohlen wird, sie ist jedoch keine formale Voraussetzung für das Visum.

Über das Visum hinaus

Norwegen — der Rest des Umzugs

Das Visum ist Schritt eins. Hier ist der Rest, den das Leben hier braucht — jeweils recherchiert und belegt.

Quellen

Geprüft von Henry van de Vorming