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Illuminated bridge spanning the river by the Belgrade waterfront at night in Serbia
🇷🇸 Serbien · Temp. residence (no DNV)

🇷🇸 Serbien Remote-Arbeitserlaubnis

Serbien Temp. residence (no DNV): Einkommen, Steuern, Krankenversicherung und Anforderungen — aus offiziellen Quellen.

Teilweise geprüft Zuletzt geprüft 22. Juni 2026

Anforderungen

Visum & Aufenthalt Remote-Arbeitserlaubnis
Einkommensanforderung €500/Mon.
Einkommen (orig.) 58,630 RSD/Mon.
Erstaufenthalt 1 Jahr
Steuern im Ausland Reguläre Besteuerung als Ansässiger
Krankenversicherung Erforderlich (ausdrücklich)
Weg zur Staatsbürgerschaft Über Daueraufenthalt
Lokale Kunden Eingeschränkt
Bearbeitungszeit 2–9 Wochen

Steuern

Die Steueransässigkeit wird ausgelöst, wenn man sich innerhalb eines beliebigen Zwölfmonatszeitraums 183 Tage oder länger in Serbien aufhält (durchgehend oder mit Unterbrechungen), oder wenn man den Mittelpunkt seiner geschäftlichen und lebenswichtigen Interessen in Serbien hat (PwC, unter Berufung auf das Personal Income Tax Law). Steuerlich in Serbien ansässige Personen sind grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig, sodass ein Remote-Arbeiter, der ansässig wird, in Serbien steuerpflichtig ist (vorbehaltlich von Doppelbesteuerungsabkommen). Es gibt KEINE an diesen Weg geknüpfte Befreiung für ausländisches Einkommen. Der Weg, den die meisten Remote-Arbeiter tatsächlich nutzen, ist die Registrierung als pauschalbesteuerter Unternehmer (preduzetnik pausalac), wodurch ihr Einkommen zu serbischem Geschäftseinkommen wird, das unter einem Pauschalregime zuzüglich Sozialbeiträgen besteuert wird; eine Gesellschaft (DOO) zahlt 15 % Körperschaftsteuer. Die normale Einkommensteuer auf Gehalt beträgt ca. 10 %. Angaben, die über die 183-Tage-Regel hinausgehen, stammen aus PwC- und Anwaltskanzlei-Leitfäden und nicht aus dem primären Gesetzestext, daher ist die Verlässlichkeit der Steuerdetails mittel.

Krankenversicherung

MUP / Welcome to Serbia führen den Nachweis einer Krankenversicherung als Pflichtdokument für den befristeten Aufenthalt auf. Als anerkannter Nachweis gelten eine private Krankenversicherungspolice, eine europäische Krankenversicherungskarte (für Staaten mit einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit Serbien), eine gültige serbische Krankenversicherungskarte oder eine Garantie zur Deckung der Kosten für medizinische Behandlung und Notfallbehandlung. Die Behörde veröffentlicht keinen Mindestdeckungsbetrag; die Versicherung muss für den beantragten Erlaubniszeitraum gültig sein.

Über das Visum hinaus

Serbien — der Rest des Umzugs

Das Visum ist Schritt eins. Hier ist der Rest, den das Leben hier braucht — jeweils recherchiert und belegt.

Quellen

Geprüft von Henry van de Vorming