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Serbien · Temp. residence (no DNV) · Steuern

Steuern beim Serbien Temp. residence (no DNV)

Teilweise geprüft Zuletzt geprüft 22. Juni 2026 Geprüft von Henry van de Vorming

Steuern sind der Teil eines Umzugs, den die meisten am stärksten unterschätzen. So behandelt Serbien das Einkommen einer Temp. residence (no DNV)-Inhaberin oder eines -Inhabers — ab wann Sie steuerlich ansässig werden, was mit ausländischen Einkünften passiert und auf welcher offiziellen Grundlage. Das ist eine Information, keine Steuerberatung.

Die steuerliche Lage

Behandlung
Reguläre Besteuerung als Ansässiger
Bezeichnetes Regime
Flat-rate entrepreneur (preduzetnik pausalac) regime commonly used by remote workers; otherwise standard personal income tax
Auslöser der Steueransässigkeit
183 Tage
Einkommensschwelle
€500/Mon.

So funktioniert es

Die Steueransässigkeit wird ausgelöst, wenn man sich innerhalb eines beliebigen Zwölfmonatszeitraums 183 Tage oder länger in Serbien aufhält (durchgehend oder mit Unterbrechungen), oder wenn man den Mittelpunkt seiner geschäftlichen und lebenswichtigen Interessen in Serbien hat (PwC, unter Berufung auf das Personal Income Tax Law). Steuerlich in Serbien ansässige Personen sind grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig, sodass ein Remote-Arbeiter, der ansässig wird, in Serbien steuerpflichtig ist (vorbehaltlich von Doppelbesteuerungsabkommen). Es gibt KEINE an diesen Weg geknüpfte Befreiung für ausländisches Einkommen. Der Weg, den die meisten Remote-Arbeiter tatsächlich nutzen, ist die Registrierung als pauschalbesteuerter Unternehmer (preduzetnik pausalac), wodurch ihr Einkommen zu serbischem Geschäftseinkommen wird, das unter einem Pauschalregime zuzüglich Sozialbeiträgen besteuert wird; eine Gesellschaft (DOO) zahlt 15 % Körperschaftsteuer. Die normale Einkommensteuer auf Gehalt beträgt ca. 10 %. Angaben, die über die 183-Tage-Regel hinausgehen, stammen aus PwC- und Anwaltskanzlei-Leitfäden und nicht aus dem primären Gesetzestext, daher ist die Verlässlichkeit der Steuerdetails mittel.

Wann Sie steuerlich ansässig werden

Der übliche Auslöser ist die Zeit: Verbringen Sie im maßgeblichen Zeitraum mehr als 183 Tage in Serbien, gelten Sie in der Regel als steuerlich ansässig. Eine Tageszählung ist aber selten die ganze Geschichte — ein dauerhaft verfügbares Zuhause oder Ihre Familie und Ihr Lebensmittelpunkt in Serbien können Sie früher ansässig machen. Sobald Sie ansässig sind, gilt für Ihr Einkommen die oben beschriebene Behandlung.

Wenn Sie auch andernorts steuerlich ansässig bleiben, entscheidet üblicherweise ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Serbien und diesem Land, welches Land einen bestimmten Teil des Einkommens besteuert — ein weiterer Grund, vor dem Verschieben von Geld oder dem Wechsel der Ansässigkeit persönliche Beratung einzuholen.

Steuern in Serbien & das Temp. residence (no DNV): FAQ

Steuern in Serbien & das Temp. residence (no DNV): FAQ

Wann werde ich in Serbien steuerlich ansässig?

Als Faustregel macht Sie ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Serbien im maßgeblichen Zeitraum steuerlich ansässig — wobei die Ansässigkeit auch früher ausgelöst werden kann, etwa durch ein dauerhaftes Zuhause oder Ihren Lebensmittelpunkt dort. Der genaue Test steht in den Hinweisen oben.

Wird mein ausländisches Einkommen in Serbien besteuert?

Sobald Sie in Serbien steuerlich ansässig werden, besteuert Serbien Ihr weltweites Einkommen zu den Standardsätzen.

Bringt das Temp. residence (no DNV) eine Steuervergünstigung mit sich?

Keine spezielle — sobald Sie ansässig sind, werden Sie nach den allgemeinen Regeln von Serbien besteuert. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Serbien und Ihrem Heimatland kann dennoch beeinflussen, wo bestimmtes Einkommen besteuert wird.

Quellen