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Sri Lanka · DNV · Steuern

Steuern beim Sri Lanka DNV

Teilweise geprüft Zuletzt geprüft 22. Juni 2026 Geprüft von Henry van de Vorming

Steuern sind der Teil eines Umzugs, den die meisten am stärksten unterschätzen. So behandelt Sri Lanka das Einkommen einer DNV-Inhaberin oder eines -Inhabers — ab wann Sie steuerlich ansässig werden, was mit ausländischen Einkünften passiert und auf welcher offiziellen Grundlage. Das ist eine Information, keine Steuerberatung.

Die steuerliche Lage

Behandlung
Reguläre Besteuerung als Ansässiger
Auslöser der Steueransässigkeit
183 Tage
Einkommensschwelle
€1,840/Mon.

So funktioniert es

Es gibt keine DNV-spezifische Steuerbefreiung. Das offizielle DNV-Merkblatt verpflichtet die Inhaber, alle steuerlichen/rechtlichen Pflichten in Sri Lanka zu erfüllen, und verlangt für die Visumverlängerung nach Jahr 1 den Nachweis einer Steuerregistrierung beim Inland Revenue Department (IRD) - was faktisch zur Steuerregistrierung zwingt. Nach dem Inland Revenue Act von Sri Lanka gilt eine Person, die sich in einem Veranlagungsjahr (1. April-31. März) 183 Tage oder mehr physisch in Sri Lanka aufhält, als steuerlich ansässig und wird auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Gemäß der offiziellen IRD-Bekanntmachung PN/IT/2025-01 (Inland Revenue (Amendment) Act No. 02 of 2025, in Kraft seit 1. April 2025) unterliegen Erträge und Gewinne aus Dienstleistungsexporten und aus ausländischen Quellen, die in Fremdwährung eingehen und über eine Bank nach Sri Lanka überwiesen werden, einer maximalen Einkommensteuer von 15 % (die frühere Befreiung wurde abgeschafft); wenn im Ausland bereits >=15 % Steuer gezahlt wurden, greift in der Regel eine Entlastung. Da das DNV eine monatliche Überweisung über das Bankensystem vorschreibt, ist ein DNV-Inhaber, der ansässig wird (>=183 Tage), wahrscheinlich dieser Steuer von 15 % auf überwiesenes Auslandseinkommen ausgesetzt. Die individuelle Steuerpflicht hängt von den Aufenthaltstagen und den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ab; dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung - klären Sie dies mit dem IRD oder einem srilankischen Steuerberater.

Wann Sie steuerlich ansässig werden

Der übliche Auslöser ist die Zeit: Verbringen Sie im maßgeblichen Zeitraum mehr als 183 Tage in Sri Lanka, gelten Sie in der Regel als steuerlich ansässig. Eine Tageszählung ist aber selten die ganze Geschichte — ein dauerhaft verfügbares Zuhause oder Ihre Familie und Ihr Lebensmittelpunkt in Sri Lanka können Sie früher ansässig machen. Sobald Sie ansässig sind, gilt für Ihr Einkommen die oben beschriebene Behandlung.

Wenn Sie auch andernorts steuerlich ansässig bleiben, entscheidet üblicherweise ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Sri Lanka und diesem Land, welches Land einen bestimmten Teil des Einkommens besteuert — ein weiterer Grund, vor dem Verschieben von Geld oder dem Wechsel der Ansässigkeit persönliche Beratung einzuholen.

Steuern in Sri Lanka & das DNV: FAQ

Steuern in Sri Lanka & das DNV: FAQ

Wann werde ich in Sri Lanka steuerlich ansässig?

Als Faustregel macht Sie ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Sri Lanka im maßgeblichen Zeitraum steuerlich ansässig — wobei die Ansässigkeit auch früher ausgelöst werden kann, etwa durch ein dauerhaftes Zuhause oder Ihren Lebensmittelpunkt dort. Der genaue Test steht in den Hinweisen oben.

Wird mein ausländisches Einkommen in Sri Lanka besteuert?

Sobald Sie in Sri Lanka steuerlich ansässig werden, besteuert Sri Lanka Ihr weltweites Einkommen zu den Standardsätzen.

Bringt das DNV eine Steuervergünstigung mit sich?

Keine spezielle — sobald Sie ansässig sind, werden Sie nach den allgemeinen Regeln von Sri Lanka besteuert. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Sri Lanka und Ihrem Heimatland kann dennoch beeinflussen, wo bestimmtes Einkommen besteuert wird.

Quellen