Anforderungen
| Visum & Aufenthalt | Freelancer-/Selbstständigenvisum |
|---|---|
| Einkommensanforderung | — |
| Erstaufenthalt | 1 Jahr |
| Steuern im Ausland | Reguläre Besteuerung als Ansässiger |
| Krankenversicherung | Erforderlich (ausdrücklich) |
| Weg zur Staatsbürgerschaft | Über Daueraufenthalt |
| Lokale Kunden | Erlaubt |
| Bearbeitungszeit | 13–17 Wochen |
Steuern
Inhaber betreiben ein selbstständiges Gewerbe (OSVČ) unter einer tschechischen Gewerbeerlaubnis. OSVČ können die optionale Pauschalsteuer wählen, die Einkommensteuer und Sozialabgaben zusammenfasst; andernfalls gelten die regulären 15 %/23 %. Die Steuerpflicht entsteht bei 183 Tagen oder einem ständigen Wohnsitz.
Krankenversicherung
Reisekrankenversicherung für die ersten 90 Tage plus umfassende Versicherung für den restlichen Zeitraum, oder umfassende Versicherung für den gesamten Aufenthalt. Eine konkrete Mindestdeckungssumme wird auf den Seiten von MVCR/MZV nicht genannt.
Über das Visum hinaus
Tschechien — der Rest des Umzugs
Das Visum ist Schritt eins. Hier ist der Rest, den das Leben hier braucht — jeweils recherchiert und belegt.
Quellen
- Behörde Long-term Visa for Doing Business — Information Portal for Foreigners (Ministry of the Interior) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15
- Behörde Proof of funds for a long-term visa — Ministry of the Interior (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15
- Behörde Entrepreneurship (long-term visa) — Ministry of Foreign Affairs (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15