Steuern sind der Teil eines Umzugs, den die meisten am stärksten unterschätzen. So behandelt Türkei das Einkommen einer DNV-Inhaberin oder eines -Inhabers — ab wann Sie steuerlich ansässig werden, was mit ausländischen Einkünften passiert und auf welcher offiziellen Grundlage. Das ist eine Information, keine Steuerberatung.
Die steuerliche Lage
- Behandlung
- Reguläre Besteuerung als Ansässiger
- Auslöser der Steueransässigkeit
- 183 Tage
- Einkommensschwelle
- €2,584/Mon.
So funktioniert es
Es gibt kein spezielles Steuerregime für digitale Nomaden. Nach dem türkischen Einkommensteuergesetz (GVK Art. 4) wird eine Person, die sich in einem Kalenderjahr länger als sechs Monate (183 Tage oder mehr) in der Türkei aufhält oder dort ihren Wohnsitz hat, zum unbeschränkt Steuerpflichtigen und auf ihr weltweites Einkommen besteuert; bestimmte Kategorien (z. B. Personen mit einem zeitlich befristeten Einsatz, Wissenschaftler, Journalisten) können davon ausgenommen sein. Der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis kann Feststellungen zum Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt stützen. Unterhalb der Schwelle wird nur Einkommen aus türkischer Quelle besteuert; Doppelbesteuerungsabkommen können über Tie-Breaker-Regeln Entlastung verschaffen. Die Einkommensteuersätze für Ansässige liegen etwa zwischen 15 % und 40 %. Steuervorschriften sind nicht Teil des Visumprogramms selbst.
Wann Sie steuerlich ansässig werden
Der übliche Auslöser ist die Zeit: Verbringen Sie im maßgeblichen Zeitraum mehr als 183 Tage in Türkei, gelten Sie in der Regel als steuerlich ansässig. Eine Tageszählung ist aber selten die ganze Geschichte — ein dauerhaft verfügbares Zuhause oder Ihre Familie und Ihr Lebensmittelpunkt in Türkei können Sie früher ansässig machen. Sobald Sie ansässig sind, gilt für Ihr Einkommen die oben beschriebene Behandlung.
Wenn Sie auch andernorts steuerlich ansässig bleiben, entscheidet üblicherweise ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Türkei und diesem Land, welches Land einen bestimmten Teil des Einkommens besteuert — ein weiterer Grund, vor dem Verschieben von Geld oder dem Wechsel der Ansässigkeit persönliche Beratung einzuholen.
Steuern in Türkei & das DNV: FAQ
Steuern in Türkei & das DNV: FAQ
Wann werde ich in Türkei steuerlich ansässig?
Als Faustregel macht Sie ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Türkei im maßgeblichen Zeitraum steuerlich ansässig — wobei die Ansässigkeit auch früher ausgelöst werden kann, etwa durch ein dauerhaftes Zuhause oder Ihren Lebensmittelpunkt dort. Der genaue Test steht in den Hinweisen oben.
Wird mein ausländisches Einkommen in Türkei besteuert?
Sobald Sie in Türkei steuerlich ansässig werden, besteuert Türkei Ihr weltweites Einkommen zu den Standardsätzen.
Bringt das DNV eine Steuervergünstigung mit sich?
Keine spezielle — sobald Sie ansässig sind, werden Sie nach den allgemeinen Regeln von Türkei besteuert. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Türkei und Ihrem Heimatland kann dennoch beeinflussen, wo bestimmtes Einkommen besteuert wird.
Quellen
- Behörde Application requirements for digital nomad visa and short-term residence — Digital Nomads goTürkiye (official government portal) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15
- Anwaltskanzlei EY Mobility/Immigration Alert (April 2024): Türkiye — New Digital Nomad Visa (eligibility, nationalities, two routes) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15
- Anwaltskanzlei Istanbul Lawyer Firm — Tax Residency for Foreigners in Turkey (GVK Art. 4, 183-day / six-month rule, worldwide income) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15