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Direkter Vergleich

Albanien vs Ungarn: die Digital-Nomad-Visa im Vergleich

Geringe Verlässlichkeit Zuletzt geprüft 15. Juni 2026 Geprüft von Henry van de Vorming

Die Kurzfassung

  • Nur Albanien bietet mit diesem Aufenthaltstitel einen direkten Weg zur dauerhaften Niederlassung.
  • Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich: Albanien — sonderbesteuerung; Ungarn — reguläre besteuerung als ansässiger. Die steuerlichen Folgen hängen stark von den persönlichen Umständen ab.
Albanien Unique Permit (Digital Nomad) · Ungarn White Card
Kriterien Albanien Unique Permit (Digital Nomad) Ungarn White Card
Mindesteinkommen / Monat Keine feste Grenze €3,000
Einkommensgrundlage Gehalt / Arbeitsvertrag Gemischt (Gehalt, Freelance oder Ersparnisse)
Erstgültigkeitsdauer 1 Jahr 1 Jahr
Verlängerbar Ja Ja
Maximale Gesamtaufenthaltsdauer 5 Jahre 2 Jahre
Weg zur dauerhaften Niederlassung Ja (besser) Nein
Weg zur Staatsbürgerschaft Über Daueraufenthalt Nein
Einbeziehung der Familie Ja (besser) Nein
Arbeit für lokale Auftraggeber Nicht erlaubt Nicht erlaubt
Steuerliche Behandlung Sonderbesteuerung (12-month digital-nomad non-residence exemption (Law 25/2022, as amended; PE protection reinforced by Law 36/2023)) Reguläre Besteuerung als Ansässiger
Krankenversicherung Erforderlich (ausdrücklich), mind. €30,000 Erforderlich (ausdrücklich)
Erforderliche Versicherungsdauer Gesamte Visumsdauer Gesamte Visumsdauer
Antragsgebühr ≈ €45 (besser) ≈ €110
Wo zu beantragen Online, Botschaft / Konsulat, Im Land Botschaft / Konsulat, Online, Im Land
Bearbeitungszeit 4–12 Wochen 3 Wochen

Grüne Werte kennzeichnen die objektiv bessere Zahl in dieser Zeile.

Vollständiger Leitfaden

Albanien Unique Permit (Digital Nomad) →

Anforderungen, Antragsschritte, Versicherung und Quellen.

Vollständiger Leitfaden

Ungarn White Card →

Anforderungen, Antragsschritte, Versicherung und Quellen.

Versicherung nicht vergessen

Beide Programme haben eigene Krankenversicherungsregeln — wir gleichen Tarife mit der jeweils veröffentlichten Anforderung ab und zeigen die Belege dazu.

Quellen