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Direkter Vergleich

Kap Verde vs Tschechien: die Digital-Nomad-Visa im Vergleich

Teilweise geprüft Zuletzt geprüft 15. Juni 2026 Geprüft von Henry van de Vorming

Die Kurzfassung

  • Tschechien gewährt einen längeren Erstaufenthalt (12 Monate gegenüber 6) und ist verlängerbar.
  • Nur Tschechien bietet mit diesem Aufenthaltstitel einen direkten Weg zur dauerhaften Niederlassung.
  • Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich: Kap Verde — auslandseinkommen steuerfrei; Tschechien — reguläre besteuerung als ansässiger. Die steuerlichen Folgen hängen stark von den persönlichen Umständen ab.
Kap Verde Remote Working Program · Tschechien Zivno
Kriterien Kap Verde Remote Working Program Tschechien Zivno
Mindesteinkommen / Monat €1,500 Keine feste Grenze
Einkommensgrundlage Ersparnisse akzeptiert Ersparnisse akzeptiert
Erstgültigkeitsdauer 6 Monate 1 Jahr (besser)
Verlängerbar Ja Ja
Maximale Gesamtaufenthaltsdauer 1 Jahr 1 Jahr
Weg zur dauerhaften Niederlassung Nein Ja (besser)
Weg zur Staatsbürgerschaft Nein Über Daueraufenthalt
Einbeziehung der Familie Ja Ja
Arbeit für lokale Auftraggeber Nicht erlaubt Erlaubt
Steuerliche Behandlung Auslandseinkommen steuerfrei (Remote Working Program tax exemption (foreign-source income)) Reguläre Besteuerung als Ansässiger (Flat-rate (paušální daň) for OSVČ)
Krankenversicherung Erforderlich (ausdrücklich) Erforderlich (ausdrücklich)
Erforderliche Versicherungsdauer Gesamte Visumsdauer Gesamte Visumsdauer
Antragsgebühr ≈ €20 (besser) ≈ €200
Wo zu beantragen Online Botschaft / Konsulat
Bearbeitungszeit 2 Wochen 13–17 Wochen

Grüne Werte kennzeichnen die objektiv bessere Zahl in dieser Zeile.

Vollständiger Leitfaden

Kap Verde Remote Working Program →

Anforderungen, Antragsschritte, Versicherung und Quellen.

Vollständiger Leitfaden

Tschechien Zivno →

Anforderungen, Antragsschritte, Versicherung und Quellen.

Versicherung nicht vergessen

Beide Programme haben eigene Krankenversicherungsregeln — wir gleichen Tarife mit der jeweils veröffentlichten Anforderung ab und zeigen die Belege dazu.

Quellen