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Direkter Vergleich

Deutschland vs Grenada: die Digital-Nomad-Visa im Vergleich

Teilweise geprüft Zuletzt geprüft 15. Juni 2026 Geprüft von Henry van de Vorming

Die Kurzfassung

  • Deutschland gewährt einen längeren Erstaufenthalt (36 Monate gegenüber 12) und ist verlängerbar.
  • Nur Deutschland bietet mit diesem Aufenthaltstitel einen direkten Weg zur dauerhaften Niederlassung.
  • Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich: Deutschland — reguläre besteuerung als ansässiger; Grenada — auslandseinkommen steuerfrei. Die steuerlichen Folgen hängen stark von den persönlichen Umständen ab.
Deutschland Freelance · Grenada Remote-Work Permit
Kriterien Deutschland Freelance Grenada Remote-Work Permit
Mindesteinkommen / Monat Keine feste Grenze €2,660
Einkommensgrundlage Freelancer-Einkommen Gehalt / Arbeitsvertrag
Erstgültigkeitsdauer 3 Jahre (besser) 1 Jahr
Verlängerbar Ja Ja
Maximale Gesamtaufenthaltsdauer Unbegrenzt Unbegrenzt
Weg zur dauerhaften Niederlassung Ja (besser) Nein
Weg zur Staatsbürgerschaft Ja Nein
Einbeziehung der Familie Ja Ja
Arbeit für lokale Auftraggeber Erlaubt Nicht erlaubt
Steuerliche Behandlung Reguläre Besteuerung als Ansässiger Auslandseinkommen steuerfrei (Remote Employment Act tax exemption (s.9) + statutory non-residence (s.10))
Krankenversicherung Erforderlich (ausdrücklich) Erforderlich (ausdrücklich)
Erforderliche Versicherungsdauer Gesamte Visumsdauer Gesamte Visumsdauer
Antragsgebühr ≈ €100 (besser) ≈ €1,292
Wo zu beantragen Botschaft / Konsulat, Im Land Botschaft / Konsulat, Online
Bearbeitungszeit 2–4 Wochen

Grüne Werte kennzeichnen die objektiv bessere Zahl in dieser Zeile.

Vollständiger Leitfaden

Deutschland Freelance →

Anforderungen, Antragsschritte, Versicherung und Quellen.

Vollständiger Leitfaden

Grenada Remote-Work Permit →

Anforderungen, Antragsschritte, Versicherung und Quellen.

Versicherung nicht vergessen

Beide Programme haben eigene Krankenversicherungsregeln — wir gleichen Tarife mit der jeweils veröffentlichten Anforderung ab und zeigen die Belege dazu.

Quellen