Anforderungen
| Visum & Aufenthalt | Freelancer-/Selbstständigenvisum |
|---|---|
| Einkommensanforderung | — |
| Erstaufenthalt | 3 Jahre |
| Steuern im Ausland | Reguläre Besteuerung als Ansässiger |
| Krankenversicherung | Erforderlich (ausdrücklich) |
| Weg zur Staatsbürgerschaft | Ja |
| Lokale Kunden | Erlaubt |
| Bearbeitungszeit | — |
Steuern
Eine unbeschränkte Steuerpflicht entsteht durch einen Wohnsitz (§8 AO) oder einen gewöhnlichen Aufenthalt (§9 AO); ein ununterbrochener Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt grundsätzlich als gewöhnlicher Aufenthalt. Das Welteinkommen wird zu den regulären progressiven Sätzen besteuert; es gibt keine spezielle Regelung für digitale Nomaden.
Krankenversicherung
Für den Aufenthaltstitel ist ein Nachweis über eine Krankenversicherung erforderlich; nach der Einreise gilt entweder die gesetzliche (GKV) oder die private (PKV) Absicherung. Eine Mindestsumme wird zentral nicht veröffentlicht.
Über das Visum hinaus
Deutschland — der Rest des Umzugs
Das Visum ist Schritt eins. Hier ist der Rest, den das Leben hier braucht — jeweils recherchiert und belegt.
Quellen
- Behörde Visa for freelance business — Make it in Germany (Federal Government) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15
- Behörde Visa for self-employed business — Make it in Germany (fees, health insurance) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15
- Amtsblatt Residence Act (AufenthG) §21 — official English translation (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15