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Direkter Vergleich

Grenada vs Niederlande: die Digital-Nomad-Visa im Vergleich

Teilweise geprüft Zuletzt geprüft 15. Juni 2026 Geprüft von Henry van de Vorming

Die Kurzfassung

  • Niederlande gewährt einen längeren Erstaufenthalt (24 Monate gegenüber 12) und ist verlängerbar.
  • Nur Niederlande bietet mit diesem Aufenthaltstitel einen direkten Weg zur dauerhaften Niederlassung.
  • Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich: Grenada — auslandseinkommen steuerfrei; Niederlande — reguläre besteuerung als ansässiger. Die steuerlichen Folgen hängen stark von den persönlichen Umständen ab.
Grenada Remote-Work Permit · Niederlande DAFT
Kriterien Grenada Remote-Work Permit Niederlande DAFT
Mindesteinkommen / Monat €2,660 Keine feste Grenze
Einkommensgrundlage Gehalt / Arbeitsvertrag Ersparnisse akzeptiert
Erstgültigkeitsdauer 1 Jahr 2 Jahre (besser)
Verlängerbar Ja Ja
Maximale Gesamtaufenthaltsdauer Unbegrenzt Unbegrenzt
Weg zur dauerhaften Niederlassung Nein Ja (besser)
Weg zur Staatsbürgerschaft Nein Über Daueraufenthalt
Einbeziehung der Familie Ja Ja
Arbeit für lokale Auftraggeber Nicht erlaubt Erlaubt
Steuerliche Behandlung Auslandseinkommen steuerfrei (Remote Employment Act tax exemption (s.9) + statutory non-residence (s.10)) Reguläre Besteuerung als Ansässiger (Possible 30% ruling (if eligible))
Krankenversicherung Erforderlich (ausdrücklich) Erforderlich (ausdrücklich)
Erforderliche Versicherungsdauer Gesamte Visumsdauer Gesamte Visumsdauer
Antragsgebühr ≈ €1,292 ≈ €423 (besser)
Wo zu beantragen Botschaft / Konsulat, Online Im Land
Bearbeitungszeit 2–4 Wochen

Grüne Werte kennzeichnen die objektiv bessere Zahl in dieser Zeile.

Vollständiger Leitfaden

Grenada Remote-Work Permit →

Anforderungen, Antragsschritte, Versicherung und Quellen.

Vollständiger Leitfaden

Niederlande DAFT →

Anforderungen, Antragsschritte, Versicherung und Quellen.

Versicherung nicht vergessen

Beide Programme haben eigene Krankenversicherungsregeln — wir gleichen Tarife mit der jeweils veröffentlichten Anforderung ab und zeigen die Belege dazu.

Quellen