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Aerial view of the waterfront city skyline along the coast of Santo Domingo in the Dominican Republic
🇩🇴 Dominikanische Republik · Rentista (171-07) / Tourist-card extension

🇩🇴 Dominikanische Republik Langzeitvisum

Dominikanische Republik Rentista (171-07) / Tourist-card extension: Einkommen, Steuern, Krankenversicherung und Anforderungen — aus offiziellen Quellen.

Teilweise geprüft Zuletzt geprüft 22. Juni 2026

Anforderungen

Visum & Aufenthalt Langzeitvisum
Einkommensanforderung €1,722/Mon.
Einkommen (orig.) 2,000 USD/Mon.
Erstaufenthalt 1 Jahr
Steuern im Ausland Territoriale Besteuerung
Krankenversicherung In der Praxis erforderlich
Weg zur Staatsbürgerschaft Über Daueraufenthalt
Lokale Kunden Eingeschränkt
Bearbeitungszeit 1–9 Wochen

Steuern

Die DR besteuert Privatpersonen im Wesentlichen nach dem Territorialitätsprinzip: Ausländer, die ansässig werden, sind in der Regel von der dominikanischen Einkommensteuer auf ausländische Einkünfte befreit, und selbst ausländische Finanz-/Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, im Ausland erzielte Veräußerungsgewinne) sind in den ersten drei Jahren der Ansässigkeit befreit und werden erst ab dem dritten Jahr potenziell steuerpflichtig. Nach dem Gesetz 171-07 sind qualifizierende ausländische Renten- oder Mieteinkünfte eines Pensionado/Rentista unbefristet von der Einkommensteuer befreit (die übliche Regel des dritten Jahres für ausländische Finanzerträge gilt für sie nicht), mit weiteren Vergünstigungen (Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim ersten Immobilienerwerb, 50 % Grundsteuer, 50 % Hypothekensteuer, Befreiung auf Dividenden/Zinsen, 50 % Befreiung von der Kapitalertragsteuer). Die Steueransässigkeit wird durch einen Aufenthalt von mehr als 182 Tagen im Land während des Steuerjahres ausgelöst. Keine Rechts-/Steuerberatung — bestätigen Sie die aktuelle Behandlung mit einem dominikanischen Steuerberater.

Krankenversicherung

Es gibt keine Versicherungspflicht für ein Digital-Nomad-Visum, da kein solches Visum existiert. Für die Verlängerung des Touristenkarten-Aufenthalts (prórroga) verlangt die Migrationsbehörde ein ärztliches Attest, veröffentlicht jedoch keine Mindestdeckung für die Krankenversicherung. Für den Aufenthaltsweg nach dem Gesetz 171-07 verlangt die Dokumenten-Checkliste der Migrationsbehörde (wie von mehreren dominikanischen Anwaltskanzleien und Aufenthaltspraktikern dokumentiert) eine in der Dominikanischen Republik abgeschlossene ärztliche Untersuchung sowie den Nachweis einer umfassenden Krankenversicherungspolice, die Deckung im Land bietet — eine Versicherung ist also faktisch erforderlich. Im Amtsblatt ist weder ein offizieller Mindestdeckungsbetrag noch eine feste Laufzeit veröffentlicht. Ansässige, die eine cédula erhalten, können sich in das nationale Krankenversicherungssystem (SeNaSa/ARS) einschreiben.

Über das Visum hinaus

Dominikanische Republik — der Rest des Umzugs

Das Visum ist Schritt eins. Hier ist der Rest, den das Leben hier braucht — jeweils recherchiert und belegt.

Quellen

Geprüft von Henry van de Vorming