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Japan · DN · Steuern

Steuern beim Japan DN

Geprüfte Daten Zuletzt geprüft 10. Juni 2026 Geprüft von Henry van de Vorming

Steuern sind der Teil eines Umzugs, den die meisten am stärksten unterschätzen. So behandelt Japan das Einkommen einer DN-Inhaberin oder eines -Inhabers — ab wann Sie steuerlich ansässig werden, was mit ausländischen Einkünften passiert und auf welcher offiziellen Grundlage. Das ist eine Information, keine Steuerberatung.

Die steuerliche Lage

Behandlung
Auslandseinkommen steuerfrei
Auslöser der Steueransässigkeit
183 Tage
Einkommensschwelle
€4,500/Mon.

So funktioniert es

Gemäß ISA Q&A A7 kann die Vergütung für Remote-Arbeit, die während des Aufenthalts in Japan ausgeübt wird, von der japanischen Einkommensteuer befreit sein, sofern die Bedingungen des jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens erfüllt sind - am häufigsten ein Aufenthalt in Japan von 183 Tagen oder weniger im Steuerjahr oder in einem beliebigen Zeitraum von 12 Monaten (die genaue Regel variiert je nach Abkommen). Da das Visum auf Staatsangehörige von Ländern und Regionen beschränkt ist, die ein Steuerabkommen mit Japan geschlossen haben, und der Aufenthalt auf 6 Monate begrenzt ist, ist die Befreiung das übliche Ergebnis. Sie erfolgt jedoch nicht automatisch: Sie entfällt, wenn die Abkommensbedingungen nicht erfüllt sind - etwa wenn die Gesamtzahl der Tage in Japan 183 übersteigt, sobald weitere Aufenthalte innerhalb des Zählzeitraums einbezogen werden, oder wenn das Gehalt von einem in Japan ansässigen Arbeitgeber gezahlt wird (was unter diesem Status ohnehin untersagt ist). Eine vertragliche Tätigkeit für japanische Unternehmen oder Einzelpersonen ist nicht gestattet (ISA Q&A A1/A2), sodass aus japanischer Quelle stammendes Erwerbseinkommen nicht entstehen sollte. Die Ergebnisse im Einzelfall hängen vom konkreten Abkommen und Ihren persönlichen Umständen ab; eine professionelle steuerliche Beratung wird empfohlen.

Wann Sie steuerlich ansässig werden

Der übliche Auslöser ist die Zeit: Verbringen Sie im maßgeblichen Zeitraum mehr als 183 Tage in Japan, gelten Sie in der Regel als steuerlich ansässig. Eine Tageszählung ist aber selten die ganze Geschichte — ein dauerhaft verfügbares Zuhause oder Ihre Familie und Ihr Lebensmittelpunkt in Japan können Sie früher ansässig machen. Sobald Sie ansässig sind, gilt für Ihr Einkommen die oben beschriebene Behandlung.

Wenn Sie auch andernorts steuerlich ansässig bleiben, entscheidet üblicherweise ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Japan und diesem Land, welches Land einen bestimmten Teil des Einkommens besteuert — ein weiterer Grund, vor dem Verschieben von Geld oder dem Wechsel der Ansässigkeit persönliche Beratung einzuholen.

Steuern in Japan & das DN: FAQ

Steuern in Japan & das DN: FAQ

Wann werde ich in Japan steuerlich ansässig?

Als Faustregel macht Sie ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Japan im maßgeblichen Zeitraum steuerlich ansässig — wobei die Ansässigkeit auch früher ausgelöst werden kann, etwa durch ein dauerhaftes Zuhause oder Ihren Lebensmittelpunkt dort. Der genaue Test steht in den Hinweisen oben.

Wird mein ausländisches Einkommen in Japan besteuert?

Im Ausland erzieltes Einkommen ist für Inhaber dieses Wegs von der Einkommensteuer in Japan befreit, vorbehaltlich der oben beschriebenen Bedingungen.

Bringt das DN eine Steuervergünstigung mit sich?

Im Ergebnis ja — im Ausland erzieltes Einkommen ist für Inhaber dieses Wegs von der Einkommensteuer in Japan befreit, vorbehaltlich der oben beschriebenen Bedingungen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Japan und Ihrem Heimatland kann das Ergebnis zusätzlich beeinflussen.

Quellen