Skip to content

Montenegro · DNV · Steuern

Steuern beim Montenegro DNV

Teilweise geprüft Zuletzt geprüft 22. Juni 2026 Geprüft von Henry van de Vorming

Steuern sind der Teil eines Umzugs, den die meisten am stärksten unterschätzen. So behandelt Montenegro das Einkommen einer DNV-Inhaberin oder eines -Inhabers — ab wann Sie steuerlich ansässig werden, was mit ausländischen Einkünften passiert und auf welcher offiziellen Grundlage. Das ist eine Information, keine Steuerberatung.

Die steuerliche Lage

Behandlung
Auslandseinkommen steuerfrei
Bezeichnetes Regime
Digital-nomad foreign-income exemption (Personal Income Tax Law; commonly cited as Art. 32d)
Auslöser der Steueransässigkeit
183 Tage
Einkommensschwelle
€1,800/Mon.

So funktioniert es

Auslandseinkünfte von Inhabern einer Digital-Nomad-Genehmigung sind Berichten zufolge von der montenegrinischen Einkommensteuer befreit: Inhaber werden lokal nicht auf Gehälter/Honorare besteuert, die von einem ausländischen Arbeitgeber oder ihrem eigenen im Ausland registrierten Unternehmen gezahlt werden. Die allgemeine Steuerpflicht wird bei 183+ Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten (oder beim Mittelpunkt der Lebensinteressen) ausgelöst, doch das Digital-Nomad-Regelwerk befreit die qualifizierenden Auslandseinkünfte selbst für diejenigen, die steuerlich ansässig werden. Einkünfte aus montenegrinischen Quellen/von montenegrinischen Kunden sind NICHT abgedeckt und werden zu den regulären Einkommensteuersätzen besteuert (progressiv: die ersten ~EUR 8,400 an freiberuflichem Einkommen steuerfrei, dann ~9% bis EUR 12,000 und ~15% darüber). Der konkrete Verweis auf 'Article 32d' stammt aus Einwanderungsratgebern; das Bestehen der Befreiung wird durchgängig berichtet, ließ sich bei dieser Prüfung jedoch nicht unabhängig auf dem offiziellen Regierungsportal verifizieren. Auf die befreiten Auslandseinkünfte fallen keine lokalen Sozialversicherungsbeiträge an.

Wann Sie steuerlich ansässig werden

Der übliche Auslöser ist die Zeit: Verbringen Sie im maßgeblichen Zeitraum mehr als 183 Tage in Montenegro, gelten Sie in der Regel als steuerlich ansässig. Eine Tageszählung ist aber selten die ganze Geschichte — ein dauerhaft verfügbares Zuhause oder Ihre Familie und Ihr Lebensmittelpunkt in Montenegro können Sie früher ansässig machen. Sobald Sie ansässig sind, gilt für Ihr Einkommen die oben beschriebene Behandlung.

Wenn Sie auch andernorts steuerlich ansässig bleiben, entscheidet üblicherweise ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Montenegro und diesem Land, welches Land einen bestimmten Teil des Einkommens besteuert — ein weiterer Grund, vor dem Verschieben von Geld oder dem Wechsel der Ansässigkeit persönliche Beratung einzuholen.

Steuern in Montenegro & das DNV: FAQ

Steuern in Montenegro & das DNV: FAQ

Wann werde ich in Montenegro steuerlich ansässig?

Als Faustregel macht Sie ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Montenegro im maßgeblichen Zeitraum steuerlich ansässig — wobei die Ansässigkeit auch früher ausgelöst werden kann, etwa durch ein dauerhaftes Zuhause oder Ihren Lebensmittelpunkt dort. Der genaue Test steht in den Hinweisen oben.

Wird mein ausländisches Einkommen in Montenegro besteuert?

Im Ausland erzieltes Einkommen ist für Inhaber dieses Wegs von der Einkommensteuer in Montenegro befreit, vorbehaltlich der oben beschriebenen Bedingungen.

Bringt das DNV eine Steuervergünstigung mit sich?

Im Ergebnis ja — im Ausland erzieltes Einkommen ist für Inhaber dieses Wegs von der Einkommensteuer in Montenegro befreit, vorbehaltlich der oben beschriebenen Bedingungen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Montenegro und Ihrem Heimatland kann das Ergebnis zusätzlich beeinflussen.

Quellen