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Blog Analysis

Digital-Nomad-Visum Italien 2026: Bestätigt vs. von Medien berichtet

HV Henry van de Vorming · June 11, 2026 · 2 Min. Lesezeit

Italiens Visum für digitale Nomaden und Remote-Arbeitende sorgt für eine stetige Folge von Schlagzeilen, und nicht alle halten der Prüfung anhand offizieller Quellen stand. Dies ist ein Blick darauf, was für 2026 tatsächlich bestätigt ist und was bislang nur von Medien berichtet wird.

Was für 2026 offiziell bestätigt ist

Das Visum beruht auf dem interministeriellen Dekret vom 29. Februar 2024 (veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale n. 79 vom 4. April 2024). In den zwölf Monaten bis Juni 2026 ist in offiziellen Quellen keine Änderung dieses Dekrets erschienen, sodass die zentralen Anforderungen unverändert sind:

  • Einkommen: ein in Euro festgelegtes Minimum in Höhe des Dreifachen der Schwelle für die Befreiung von Gesundheitskosten, was rund EUR 2.065,83 pro Monat (etwa EUR 24.789,93 pro Jahr) ergibt. Die Konsulate in New York und Los Angeles geben EUR 24.789 pro Jahr an.
  • Gebühr: EUR 116, laut dem Konsulat in Paris (nur Barzahlung).
  • Aufenthaltstitel: ausgestellt für bis zu einem Jahr und jährlich verlängerbar, solange die Anforderungen weiterhin erfüllt werden.
  • Krankenversicherung: ausdrücklich für den gesamten Aufenthaltszeitraum vorgeschrieben, mit Deckung für medizinische Versorgung und Krankenhausaufnahme. Das Dekret selbst legt kein monetäres Minimum fest; die Angabe von EUR 30.000 (bzw. USD 50.000) einschließlich Rückführung stammt von den Konsulaten in New York und Los Angeles, während andere Auslandsvertretungen keinen Betrag nennen.

Eine bestätigte Verfahrensänderung

Auf Ebene der einzelnen Auslandsvertretung verlangt das Konsulat in Toronto seit dem 11. Januar 2025 für dieses Visum die persönliche Abgabe von Fingerabdrücken und biometrischen Daten. Dies ist eine Verfahrensänderung an einem bestimmten Konsulat, keine Änderung der zugrunde liegenden Regeln.

Der nun geltende Test zur steuerlichen Ansässigkeit

Italiens reformierter Test zur steuerlichen Ansässigkeit findet Anwendung. Nach den Regeln der Agenzia delle Entrate (Seite aktualisiert am 13. Januar 2026) gilt eine Person als in Italien steuerlich ansässig, wenn sie für den überwiegenden Teil des Steuerjahres (183 Tage, bzw. 184 in einem Schaltjahr) ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnsitz oder ihre Meldeeintragung in Italien hat oder dort lediglich physisch anwesend ist. Bereits die Anwesenheit kann ausreichen, was Remote-Arbeitende, die den Großteil des Jahres im Land verbringen, unmittelbar betrifft. An dieses Visum ist kein besonderes Steuerregime geknüpft.

Was sich nicht erhärten ließ

Zwei weit verbreitete Behauptungen werden hier nicht als Tatsache behandelt, weil sie sich in keiner staatlichen Quelle bestätigen ließen: Berichte über neue Durchführungsrichtlinien, die im März 2026 im Amtsblatt veröffentlicht worden seien, und Berichte über Anreize aus dem Haushaltsgesetz 2026, die sich an digitale Nomaden richten sollen. Bis sie in offiziellen Quellen erscheinen, gelten die oben genannten Regeln wie geschrieben.

Für die vollständigen Anforderungen, die Einkommens- und Versicherungsangaben nach Konsulat sowie Links zu den offiziellen Quellen siehe den Italien-Länderleitfaden. Einen breiteren Überblick zum Leben vor Ort bietet die Italien-Übersicht.

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HV
Henry van de Vorming

Verantwortlicher Redakteur bei living-abroad.org. Prüft jede Zahl vor Veröffentlichung gegen die offizielle Quelle — jede Aussage belegt, jede Zahl datiert.

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