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Blog Analysis

Malaysias DE-Rantau-Einkommensgrenze hängt davon ab, ob Sie im Tech-Bereich arbeiten

HV Henry van de Vorming · June 15, 2026 · 3 Min. Lesezeit

Wer für Malaysias DE Rantau Nomad Pass nur die Schlagzeilenzahl liest — USD 2.000 im Monat, etwa EUR 1.725 —, könnte sich am falschen Wert orientieren. Der von MDEC betriebene Professional Visit Pass legt seine Einkommensgrenze in zwei Stufen fest, und welche für Sie gilt, hängt von der Art Ihrer Tätigkeit ab, nicht nur davon, wie viel Sie verdienen.

Zwei Einkommensgrenzen, nicht eine

Die Anforderung folgt einer einfachen Logik: Tech-Fachkräfte müssen USD 24.000 im Jahr (USD 2.000 im Monat) nachweisen, während Nicht-Tech-Antragsteller USD 60.000 im Jahr nachweisen müssen. Für die Nicht-Tech-Stufe ist offiziell kein Monatsbetrag festgelegt, gehen Sie also nicht davon aus, dass sich USD 60.000 für die Antragstellung einfach in einen sauberen Monatswert aufteilen lassen — maßgeblich ist der Jahresbetrag.

Die häufig zitierten EUR 1.725 entsprechen dem monatlichen Tech-Fachkraft-Wert von USD 2.000, umgerechnet zum Kurs EUR/USD 1,16 (BNM, Mitte Juni 2026). Die Nicht-Tech-Stufe von USD 60.000/Jahr liegt im Jahresvergleich etwa zweieinhalbmal so hoch, sodass der Abstand zwischen den beiden Spuren groß ist. Ein Nachweis finanzieller Mittel ist erforderlich; ein konkreter Sparbetrag wird offiziell nicht genannt.

Der Pass deckt Tech- und Nicht-Tech-Digitalfachkräfte, Freelancer und Remote-Arbeitende ab. Wenn Sie angestellt sind, muss Ihr Arbeitgeber im Ausland registriert sein. Freelancer dürfen sowohl ausländische als auch malaysische Kunden bedienen — lokale Kunden sind erlaubt —, was unter den Nomadenvisa ungewöhnlich ist und gegen die Einkommensstufe, in die Sie fallen, abgewogen werden sollte.

Womit die Grenze zusammenhängt

Die Einkommensstufe ist eine von mehreren Bedingungen, und einige davon wirken mit ihr zusammen. Malaysia besteuert nach dem Territorialprinzip, wobei die Steuerresidenz nach mehr als 182 Tagen gemäß Section 7 des Income Tax Act 1967 ausgelöst wird. Einkommen aus malaysischer Quelle unterliegt für die ersten 182 Tage der Quellensteuer, danach richtet sich die Besteuerung nach Ihrem Aufenthaltsstatus. Das ist für Freelancer, die malaysischen Kunden Rechnungen stellen, von größerer Bedeutung als für jemanden, der ausschließlich von einem ausländischen Arbeitgeber bezahlt wird. Wie sich die Besteuerung in Malaysia im Einzelnen auswirkt, hängt also stark davon ab, woher Ihr Einkommen stammt.

Eine Krankenversicherung ist ausdrücklich vorgeschrieben: ein in Malaysia gültiges Medical Insurance Enrolment Certificate, das gegebenenfalls Angehörige abdeckt und mindestens drei Monate gültig ist. Eine Mindestdeckungssumme ist nicht festgelegt, es geht also eher darum, ein qualifizierendes Zertifikat zu besitzen, als einen Euro-Betrag zu erreichen. Eine öffentliche Gesundheitsversorgung steht Passinhabern nicht zur Verfügung, sodass eine private oder internationale Police der praktische Weg ist.

Eckpunkte der Berechtigung, die die Entscheidung begrenzen

Der Pass steht allen Nationalitäten außer Israel offen, mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Der anfängliche Aufenthalt beträgt 12 Monate, ist verlängerbar und auf eine Gesamtaufenthaltsdauer von höchstens 24 Monaten begrenzt; einen Weg zu dauerhaftem Aufenthalt oder Staatsbürgerschaft gibt es nicht. Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren und Eltern können als Angehörige einbezogen werden, ein Ehepartner darf jedoch nicht arbeiten.

Die Antragstellung erfolgt online, mit einer Gebühr von EUR 202 (RM 1.080 pro Antragsteller, inklusive SST) und einer angegebenen Bearbeitungszeit von 6 bis 8 Wochen. Beachten Sie eine in der Quelle vermerkte Änderung: Seit dem 1. Mai 2025 ist die Bearbeitungsgebühr bei allen Ergebnissen nicht erstattungsfähig — ein abgelehnter Antrag führt also nicht zur Rückerstattung der Gebühr.

Bevor Sie Ihre Unterlagen zusammenstellen, klären Sie, in welche Einkommensstufe Ihre Tätigkeit fällt, denn der nachzuweisende Wert — USD 24.000 oder USD 60.000 im Jahr — hängt von dieser Einstufung ab.

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HV
Henry van de Vorming

Verantwortlicher Redakteur bei living-abroad.org. Prüft jede Zahl vor Veröffentlichung gegen die offizielle Quelle — jede Aussage belegt, jede Zahl datiert.

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