Portugals D8-Einkommensgrenze steigt 2026 auf 3.680 EUR/Monat
Portugals D8-Visum für Remote-Arbeit verlangt von Antragstellern nun den Nachweis eines durchschnittlichen Monatseinkommens von 3.680 EUR – entsprechend der Anhebung des Mindestlohns 2026. Die Einkommensformel des D8 selbst wurde nicht geändert; die Zahl folgte schlicht dem Lohn, an den sie gekoppelt ist.
Warum die Grenze auf 3.680 EUR gestiegen ist
Die Einkommensanforderung des D8 ist auf das Vierfache der monatlichen garantierten Mindestvergütung Portugals (RMMG) festgelegt und wird als Durchschnitt der letzten drei Monate nachgewiesen. Wie dieses Einkommen in Portugal anschließend besteuert wird, behandeln wir gesondert im Steuer-Überblick. Am 1. Januar 2026 stieg die RMMG auf 920 EUR, gemäß PCM-Regulierungserlass Nr. 139/2025 vom 29. Dezember 2025. Das Vierfache von 920 EUR ergibt die 3.680 EUR/Monat, die nun bei den Anforderungen an die Mittel zur Lebenshaltung ausgewiesen werden. Die Grenze wird automatisch neu berechnet, sobald sich die RMMG ändert, sodass die Erhöhung aus der Lohnsteigerung resultierte und nicht aus einer Änderung der Visumsregel selbst (Art. 61-B des Gesetzes 23/2007).
Weitere Änderungen 2026, die D8-Inhaber betreffen
Zwei separate Gesetze, die im vergangenen Jahr verabschiedet wurden, betreffen Personen auf diesem Weg.
Der Familiennachzug wurde durch das Lei n.º 61/2025 vom 22. Oktober 2025 verschärft: Er setzt nun in der Regel einen Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeit von mindestens zwei Jahren (Art. 98(1)) voraus, bevor Familienangehörige nachgeholt werden können. Derselbe Gesetzestext bestätigt, dass das D8-Visum und seine Einkommensformel unverändert blieben.
Auch die Fristen bis zur Einbürgerung wurden verlängert. Das Lei Orgânica n.º 1/2026 vom 18. Mai 2026 hob die Aufenthaltsvoraussetzung für die Staatsbürgerschaft auf 10 Jahre an, beziehungsweise 7 Jahre für Staatsangehörige portugiesischsprachiger Länder (CPLP) und EU-Mitgliedstaaten. Bereits anhängige Anträge laufen weiterhin nach den früheren Regeln.
Was gleich geblieben ist
Die konsularische Gebühr für das nationale Visum bleibt bei 110 EUR. Der erste nach der Visumsphase ausgestellte Aufenthaltstitel ist 24 Monate gültig und verlängerbar. Sowohl der Einkommensweg für Angestellte als auch der für Freiberufler werden weiterhin akzeptiert, und die Struktur des D8-Antrags wurde durch die Lohnanpassung 2026 ansonsten nicht überarbeitet.
Die vollständigen aktuellen Anforderungen, die Details zu Familiennachzug und Einbürgerung, die Gebühren sowie die offiziellen Regierungsquellen hinter jeder hier genannten Zahl finden Sie im Portugal-Länderleitfaden. Einen breiteren Überblick über das Leben vor Ort gibt der Portugal-Länderhub.
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Verantwortlicher Redakteur bei living-abroad.org. Prüft jede Zahl vor Veröffentlichung gegen die offizielle Quelle — jede Aussage belegt, jede Zahl datiert.
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