Steuern sind der Teil eines Umzugs, den die meisten am stärksten unterschätzen. So behandelt Griechenland das Einkommen einer DNV-Inhaberin oder eines -Inhabers — ab wann Sie steuerlich ansässig werden, was mit ausländischen Einkünften passiert und auf welcher offiziellen Grundlage. Das ist eine Information, keine Steuerberatung.
Die steuerliche Lage
- Behandlung
- Reguläre Besteuerung als Ansässiger
- Auslöser der Steueransässigkeit
- 183 Tage
- Einkommensschwelle
- €3,500/Mon.
So funktioniert es
Das Visum verleiht keine besondere Steuerregelung; es gelten die allgemeinen griechischen Vorschriften. Nach Art. 4 des Einkommensteuergesetzbuchs (Gesetz 4172/2013), wie von der Steuerbehörde AADE dargelegt, macht ein Aufenthalt in Griechenland von mehr als 183 Tagen kumuliert innerhalb eines beliebigen Zwölfmonatszeitraums eine Person ab dem ersten Tag der Anwesenheit zur griechischen Steueransässigen; die AADE weist auf eine Ausnahme für Aufenthalte von bis zu 365 Tagen hin, die ausschließlich touristischen, medizinischen, therapeutischen oder ähnlichen privaten Zwecken dienen. Unterhalb dieser Schwelle wird Fernarbeitseinkommen von ausländischen Arbeitgebern oder Kunden in Griechenland nicht besteuert. Die offiziellen Quellen weichen hier leicht voneinander ab: Das staatliche Portal workfromgreece.gr formuliert dies als 180-Tage-Schwelle, während die angezeigte Zahl der gesetzlichen 183-Tage-Regel gemäß AADE folgt. Sobald die Steueransässigkeit besteht, ist das weltweite Einkommen in Griechenland steuerpflichtig, vorbehaltlich von Doppelbesteuerungsabkommen. Es gibt gesonderte Anreize für Zuziehende, etwa Art. 5C des Gesetzes 4172/2013 (eine Befreiung von 50% für Personen, die ihre Steueransässigkeit für eine griechische Anstellung oder Geschäftstätigkeit verlegen), doch diese sind weder Teil dieses Visums noch automatisch darüber verfügbar; Drittseiten, die mit einer '50% tax break for digital nomads' werben, vermengen die beiden Regelungen.
Wann Sie steuerlich ansässig werden
Der übliche Auslöser ist die Zeit: Verbringen Sie im maßgeblichen Zeitraum mehr als 183 Tage in Griechenland, gelten Sie in der Regel als steuerlich ansässig. Eine Tageszählung ist aber selten die ganze Geschichte — ein dauerhaft verfügbares Zuhause oder Ihre Familie und Ihr Lebensmittelpunkt in Griechenland können Sie früher ansässig machen. Sobald Sie ansässig sind, gilt für Ihr Einkommen die oben beschriebene Behandlung.
Wenn Sie auch andernorts steuerlich ansässig bleiben, entscheidet üblicherweise ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und diesem Land, welches Land einen bestimmten Teil des Einkommens besteuert — ein weiterer Grund, vor dem Verschieben von Geld oder dem Wechsel der Ansässigkeit persönliche Beratung einzuholen.
Steuern in Griechenland & das DNV: FAQ
Steuern in Griechenland & das DNV: FAQ
Wann werde ich in Griechenland steuerlich ansässig?
Als Faustregel macht Sie ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Griechenland im maßgeblichen Zeitraum steuerlich ansässig — wobei die Ansässigkeit auch früher ausgelöst werden kann, etwa durch ein dauerhaftes Zuhause oder Ihren Lebensmittelpunkt dort. Der genaue Test steht in den Hinweisen oben.
Wird mein ausländisches Einkommen in Griechenland besteuert?
Sobald Sie in Griechenland steuerlich ansässig werden, besteuert Griechenland Ihr weltweites Einkommen zu den Standardsätzen.
Bringt das DNV eine Steuervergünstigung mit sich?
Keine spezielle — sobald Sie ansässig sind, werden Sie nach den allgemeinen Regeln von Griechenland besteuert. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Ihrem Heimatland kann dennoch beeinflussen, wo bestimmtes Einkommen besteuert wird.
Quellen
- Behörde Digital Nomad Visa - Hellenic Republic, Ministry of Foreign Affairs (pointer page to workfromgreece.gr) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10
- Behörde AADE (Independent Authority for Public Revenue) - Tax residence for natural persons (Art. 4 ITC: >183 days cumulatively in any 12-month period; 365-day touristic/medical exception) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10
- Anwaltskanzlei EY Greece Law Alert - Law 5275/2026 immigration code amendments (3-month late-renewal window, EUR 100/month fine; no digital-nomad-specific commentary) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10
- Behörde Ministry of Migration and Asylum - legislation index confirming Law 4825/2021 (Gazette 157 A'/4.09.2021, attraction of investors and digital nomads) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10