Skip to content

Kroatien · DN · Steuern

Steuern beim Kroatien DN

Geprüfte Daten Zuletzt geprüft 10. Juni 2026 Geprüft von Henry van de Vorming

Steuern sind der Teil eines Umzugs, den die meisten am stärksten unterschätzen. So behandelt Kroatien das Einkommen einer DN-Inhaberin oder eines -Inhabers — ab wann Sie steuerlich ansässig werden, was mit ausländischen Einkünften passiert und auf welcher offiziellen Grundlage. Das ist eine Information, keine Steuerberatung.

Die steuerliche Lage

Behandlung
Auslandseinkommen steuerfrei
Bezeichnetes Regime
Digital nomad exemption, Income Tax Act Art. 9(1)(26)
Auslöser der Steueransässigkeit
183 Tage
Einkommensschwelle
€3,622.50/Mon.

So funktioniert es

Nach Art. 9(1)(26) des Einkommensteuergesetzes (Amtsblatt NN 138/2020, in Kraft seit 1. Januar 2021) sind Einkünfte natürlicher Personen aus unselbständiger Arbeit oder Tätigkeiten für einen nicht in Kroatien registrierten Arbeitgeber, die auf Grundlage des erworbenen Digital-Nomad-Status erzielt werden, von der kroatischen Einkommensteuer befreit. Die Befreiung erfasst ausschließlich diese Einkünfte aus der Nomadentätigkeit; andere Einkünfte können steuerpflichtig werden, wenn Sie in Kroatien steuerlich ansässig werden. Die kroatische Steuerverwaltung definiert den gewöhnlichen Aufenthalt als einen ununterbrochenen oder zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt von mindestens 183 Tagen in einem oder zwei Kalenderjahren und den ständigen Wohnsitz als Eigentum oder Besitz einer Wohnung für 183 oder mehr Tage (ein tatsächlicher Aufenthalt ist nicht erforderlich) — daraus ergibt sich die hier angegebene 183-Tage-Schwelle für die Ansässigkeit. Die Feststellung der Ansässigkeit hängt vom Einzelfall ab (Tie-Breaker-Analyse), doch die Befreiung gilt für qualifizierende Einkünfte von ausländischen Arbeitgebern unabhängig von Ihrem Ansässigkeitsstatus.

Wann Sie steuerlich ansässig werden

Der übliche Auslöser ist die Zeit: Verbringen Sie im maßgeblichen Zeitraum mehr als 183 Tage in Kroatien, gelten Sie in der Regel als steuerlich ansässig. Eine Tageszählung ist aber selten die ganze Geschichte — ein dauerhaft verfügbares Zuhause oder Ihre Familie und Ihr Lebensmittelpunkt in Kroatien können Sie früher ansässig machen. Sobald Sie ansässig sind, gilt für Ihr Einkommen die oben beschriebene Behandlung.

Wenn Sie auch andernorts steuerlich ansässig bleiben, entscheidet üblicherweise ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Kroatien und diesem Land, welches Land einen bestimmten Teil des Einkommens besteuert — ein weiterer Grund, vor dem Verschieben von Geld oder dem Wechsel der Ansässigkeit persönliche Beratung einzuholen.

Steuern in Kroatien & das DN: FAQ

Steuern in Kroatien & das DN: FAQ

Wann werde ich in Kroatien steuerlich ansässig?

Als Faustregel macht Sie ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Kroatien im maßgeblichen Zeitraum steuerlich ansässig — wobei die Ansässigkeit auch früher ausgelöst werden kann, etwa durch ein dauerhaftes Zuhause oder Ihren Lebensmittelpunkt dort. Der genaue Test steht in den Hinweisen oben.

Wird mein ausländisches Einkommen in Kroatien besteuert?

Im Ausland erzieltes Einkommen ist für Inhaber dieses Wegs von der Einkommensteuer in Kroatien befreit, vorbehaltlich der oben beschriebenen Bedingungen.

Bringt das DN eine Steuervergünstigung mit sich?

Im Ergebnis ja — im Ausland erzieltes Einkommen ist für Inhaber dieses Wegs von der Einkommensteuer in Kroatien befreit, vorbehaltlich der oben beschriebenen Bedingungen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Kroatien und Ihrem Heimatland kann das Ergebnis zusätzlich beeinflussen.

Quellen