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Rumänien · Wohnen & Relocation

Mieten in Rumänien

Teilweise geprüft Zuletzt geprüft 22. Juni 2026 Geprüft von Henry van de Vorming

Rumänien hat einen zugänglichen, vergleichsweise erschwinglichen Mietmarkt, wobei Bukarest, Cluj-Napoca, Timisoara und Iasi die wichtigsten Anlaufstellen für zuziehende Nomaden sind. Die meisten langfristigen Wohnungen werden auf lokalen Kleinanzeigenportalen (Imobiliare.ro, OLX.ro, Storia.ro) von einer Mischung aus privaten Eigentümern und Agenturen angeboten, während ein wachsendes Segment für mittelfristige/möblierte Mietobjekte mit Service (Flatio, Blueground) gezielt Remote-Arbeitende anspricht, die möblierte, flexible Aufenthalte suchen. Der übliche Langzeitvertrag läuft über 12 Monate, mit einer Kaution von ein bis zwei Monatsmieten und, sofern eine Agentur beteiligt ist, einer Vermittlungsgebühr, die in der Regel etwa einer Monatsmiete entspricht. Möblierte Wohnungen sind verbreitet und werden von Ausländern bevorzugt. Rumänische Wohnraummietverträge unterliegen dem Zivilgesetzbuch und dem Gesetz 114/1996; Mieter können selbst einen befristeten Mietvertrag mit einer schriftlichen Frist von 60 Tagen beenden. Ein praktischer Reibungspunkt ist, dass ein registrierter Mietvertrag (der Vermieter reicht das Formular C168 innerhalb von 30 Tagen bei der Steuerbehörde ANAF ein) das Dokument ist, das Ausländer sowohl für Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis als auch für die örtliche Adressregistrierung („viza de flotant“) benötigen, und manche Vermieter zögern, Verträge anzumelden.

Die Mietgrundlagen

Üblicher Mietvertrag
1 Jahr
Kaution
2 Monatsmieten
Möbliert
Möbliert üblich
Mittelfristiger Markt
Starker Mittelfristmarkt
Adressregistrierung
Erforderlich

Maklergebühr: Wird eine Immobilienagentur eingeschaltet, zahlt der Mieter in der Regel eine Vermittlungsprovision in Höhe von etwa einer Monatsmiete. Viele Inserate auf Portalen wie OLX und Imobiliare.ro werden direkt von Eigentümern eingestellt; in diesem Fall fällt keine Agenturgebühr an. Planen Sie insgesamt zwei bis drei Monatsmieten als Vorauszahlung ein (erste Monatsmiete, Kaution und etwaige Agenturgebühr).

Adressregistrierung

Die Adressregistrierung gilt auf zwei Ebenen. Erstens müssen sich Ausländer beim Einwanderungsamt (IGI) registrieren, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen; dafür ist ein Nachweis über den rechtmäßigen Besitz der Wohnung an der angegebenen Adresse erforderlich (ein Mietvertrag, eine Eigentümererklärung oder eine Eigentumsurkunde, im Original und in Kopie). Zweitens registriert jeder, der länger als 15 Tage an einer anderen Adresse als seinem offiziellen Wohnsitz lebt, diese Adresse als vorübergehenden Aufenthalt, bekannt als „viza de flotant“ (Aufenthaltsregistrierung), ein Aufkleber, der dem Ausweis hinzugefügt wird, bis zu 12 Monate gültig und verlängerbar ist. Ein Mietvertrag, den der Vermieter bei der Steuerbehörde angemeldet hat (ANAF-Formular C168, fällig innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung), ist in der Regel das Dokument, das zur Unterstützung dieser Schritte benötigt wird.

Ihre Rechte als Mieter

Wohnraummietverhältnisse unterliegen den allgemeinen und besonderen Mietregeln des Zivilgesetzbuchs, ergänzt durch das Gesetz 114/1996. Nach Artikel 1825 des Zivilgesetzbuchs kann ein Mieter selbst einen befristeten Wohnraummietvertrag mit einer schriftlichen Frist von mindestens 60 Tagen einseitig kündigen, und jede Klausel, die dieses Recht einschränkt, ist nichtig. Allerdings ist der Rahmen wirtschaftlich eher vermieterfreundlich: Es gibt kein gesetzliches System zum Schutz der Kaution (Kautionen werden privat vom Vermieter verwahrt) und keine gesetzlichen Obergrenzen für Mieterhöhungen, sodass die Bedingungen weitgehend durch Verhandlung im Vertrag festgelegt werden.

Gut zu wissen

  • Standard-Langzeitverträge laufen über 12 Monate; die große Mehrheit der Vermieter verwendet befristete Mietverträge.
  • Kautionen sind moderat (üblicherweise ein bis zwei Monatsmieten; gesetzliches Maximum ist drei), und die gesamten Vorauszahlungen betragen einschließlich etwaiger Agenturgebühr typischerweise zwei bis drei Monatsmieten.
  • Möblierte Wohnungen sind weithin verfügbar und sind die übliche Wahl für Ausländer; ein Segment für mittelfristige/möblierte Mietobjekte mit Service (Flatio, Blueground) eignet sich für Nomaden.
  • Mieter können selbst einen befristeten Mietvertrag mit einer schriftlichen Frist von 60 Tagen nach Artikel 1825 des Zivilgesetzbuchs beenden, und jede Klausel, die dieses Recht einschränkt, ist nichtig.

Worauf Sie achten sollten

  • Ein bei der Steuerbehörde angemeldeter Mietvertrag (ANAF-Formular C168, vom Eigentümer innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung eingereicht) wird für die Schritte zur Aufenthaltserlaubnis und Adressregistrierung benötigt, und manche Vermieter zögern, Verträge formell anzumelden.
  • Es gibt kein gesetzliches System zum Schutz der Kaution: Kautionen werden direkt vom Vermieter verwahrt, dokumentieren Sie daher den Zustand der Immobilie beim Einzug.
  • Keine gesetzlichen Obergrenzen für Mieterhöhungen; Indexierung und Erhöhungsbedingungen hängen vollständig davon ab, was im Vertrag ausgehandelt wird.
  • Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser, Internet) werden in der Regel zusätzlich zur Miete abgerechnet und vom Mieter selbst organisiert, sofern ein möbliertes Mietobjekt bzw. ein Mietobjekt mit Service nichts anderes angibt.

Wo Sie suchen

Imobiliare.roOLX.roStoria.roFlatio (mid-term/furnished)Blueground (serviced/furnished)

Plattformen werden nur zur Orientierung aufgeführt — wir empfehlen oder bewerten sie nicht.

Mieten in Rumänien: FAQ

Mieten in Rumänien: FAQ

Wie viel Kaution brauche ich, um in Rumänien zu mieten?

Vermieter verlangen üblicherweise rund 2 Monats Miete als Kaution, zusätzlich zur ersten Monatsmiete im Voraus, plus etwaige Maklergebühr (wird eine immobilienagentur eingeschaltet, zahlt der mieter in der regel eine vermittlungsprovision in höhe von etwa einer monatsmiete. viele inserate auf portalen wie olx und imobiliare.ro werden direkt von eigentümern eingestellt; in diesem fall fällt keine agenturgebühr an. planen sie insgesamt zwei bis drei monatsmieten als vorauszahlung ein (erste monatsmiete, kaution und etwaige agenturgebühr).). Planen Sie das als Einmalbetrag ein, bevor Sie ankommen.

Muss ich meine Adresse in Rumänien registrieren?

Ja — Die Adressregistrierung gilt auf zwei Ebenen. Erstens müssen sich Ausländer beim Einwanderungsamt (IGI) registrieren, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen; dafür ist ein Nachweis über den rechtmäßigen Besitz der Wohnung an der angegebenen Adresse erforderlich (ein Mietvertrag, eine Eigentümererklärung oder eine Eigentumsurkunde, im Original und in Kopie). Zweitens registriert jeder, der länger als 15 Tage an einer anderen Adresse als seinem offiziellen Wohnsitz lebt, diese Adresse als vorübergehenden Aufenthalt, bekannt als „viza de flotant“ (Aufenthaltsregistrierung), ein Aufkleber, der dem Ausweis hinzugefügt wird, bis zu 12 Monate gültig und verlängerbar ist. Ein Mietvertrag, den der Vermieter bei der Steuerbehörde angemeldet hat (ANAF-Formular C168, fällig innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung), ist in der Regel das Dokument, das zur Unterstützung dieser Schritte benötigt wird.

Finde ich möblierte oder kurzfristige Mietobjekte in Rumänien?

Möbliert üblich und der mittelfristige Markt, auf den sich Nomaden verlassen, ist starker mittelfristmarkt. Beginnen Sie Ihre Suche auf Imobiliare.ro, OLX.ro, Storia.ro.

Quellen