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Südkorea · F-1-D Workation · Steuern

Steuern beim Südkorea F-1-D Workation

Teilweise geprüft Zuletzt geprüft 22. Juni 2026 Geprüft von Henry van de Vorming

Steuern sind der Teil eines Umzugs, den die meisten am stärksten unterschätzen. So behandelt Südkorea das Einkommen einer F-1-D Workation-Inhaberin oder eines -Inhabers — ab wann Sie steuerlich ansässig werden, was mit ausländischen Einkünften passiert und auf welcher offiziellen Grundlage. Das ist eine Information, keine Steuerberatung.

Die steuerliche Lage

Behandlung
Reguläre Besteuerung als Ansässiger
Auslöser der Steueransässigkeit
183 Tage
Einkommensschwelle
€4,030/Mon.

So funktioniert es

Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerlichen Wohnsitz, nicht nach der Visumart. Nach koreanischem Recht gilt eine Person als ansässig, wenn sie einen Wohnsitz (familiäre oder wirtschaftliche Bindungen) in Korea hat oder sich an einem Aufenthaltsort 183 Tage oder länger aufhält, was in der Regel über das Steuerjahr beurteilt wird. Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen zu progressiven Sätzen besteuert (häufig mit etwa 6-45 % angegeben, zuzüglich der lokalen Einkommensteuer von 10 %). Doppelbesteuerungsabkommen bieten in der Regel Entlastung bei aus dem Ausland stammendem Einkommen aus Remote-Arbeit, doch Korea veröffentlicht keine F-1-D-spezifische Steuerregelung oder Befreiung, sodass offizielle Hinweise zur Besteuerung dieses Visums spärlich sind und fachkundiger Rat ratsam ist. Es gibt keine besondere Niedrigsteuer- oder Auslandseinkommensbefreiungsregelung, die an dieses Visum gekoppelt ist. Die oben genannte 183-Tage-Schwelle ist der allgemeine koreanische Ansässigkeitstest, keine F-1-D-spezifische Regel.

Wann Sie steuerlich ansässig werden

Der übliche Auslöser ist die Zeit: Verbringen Sie im maßgeblichen Zeitraum mehr als 183 Tage in Südkorea, gelten Sie in der Regel als steuerlich ansässig. Eine Tageszählung ist aber selten die ganze Geschichte — ein dauerhaft verfügbares Zuhause oder Ihre Familie und Ihr Lebensmittelpunkt in Südkorea können Sie früher ansässig machen. Sobald Sie ansässig sind, gilt für Ihr Einkommen die oben beschriebene Behandlung.

Wenn Sie auch andernorts steuerlich ansässig bleiben, entscheidet üblicherweise ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Südkorea und diesem Land, welches Land einen bestimmten Teil des Einkommens besteuert — ein weiterer Grund, vor dem Verschieben von Geld oder dem Wechsel der Ansässigkeit persönliche Beratung einzuholen.

Steuern in Südkorea & das F-1-D Workation: FAQ

Steuern in Südkorea & das F-1-D Workation: FAQ

Wann werde ich in Südkorea steuerlich ansässig?

Als Faustregel macht Sie ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Südkorea im maßgeblichen Zeitraum steuerlich ansässig — wobei die Ansässigkeit auch früher ausgelöst werden kann, etwa durch ein dauerhaftes Zuhause oder Ihren Lebensmittelpunkt dort. Der genaue Test steht in den Hinweisen oben.

Wird mein ausländisches Einkommen in Südkorea besteuert?

Sobald Sie in Südkorea steuerlich ansässig werden, besteuert Südkorea Ihr weltweites Einkommen zu den Standardsätzen.

Bringt das F-1-D Workation eine Steuervergünstigung mit sich?

Keine spezielle — sobald Sie ansässig sind, werden Sie nach den allgemeinen Regeln von Südkorea besteuert. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Südkorea und Ihrem Heimatland kann dennoch beeinflussen, wo bestimmtes Einkommen besteuert wird.

Quellen