Ausländer mieten Eigentumswohnungen, Apartments und Häuser in Thailand auf derselben rechtlichen Grundlage wie thailändische Staatsangehörige nach dem Civil and Commercial Code und benötigen lediglich ein gültiges Visum statt einer besonderen Genehmigung. Auf Expats ausgerichtete Eigentumswohnungen sind in der Regel voll möbliert und werden mit 12-Monats-Mietverträgen vergeben, und jede Adresse eines Ausländers muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Einzug über das TM30 bei der Einwanderungsbehörde gemeldet werden.
Die Mietgrundlagen
- Üblicher Mietvertrag
- 1 Jahr
- Kaution
- 2 Monatsmieten
- Möbliert
- Möbliert üblich
- Mittelfristiger Markt
- Mäßiger Mittelfristmarkt
- Adressregistrierung
- Erforderlich
Maklergebühr: Normalerweise zahlt der Vermieter und nicht der Mieter die Maklerprovision, sodass die Wohnungssuche über eine Agentur für den Mieter typischerweise kostenlos ist; genaue Provisionssätze sind nicht standardisiert.
Adressregistrierung
TM30 (Notification of Residence for Foreigners) gemäß Section 38 des Immigration Act B.E. 2522 (1979): Der Hauseigentümer, Besitzer der Wohnung oder Hausverwalter muss dem Immigration Bureau den Aufenthalt eines Ausländers an der Adresse innerhalb von 24 Stunden nach dessen Wohnsitznahme melden. In der Praxis reicht meist der Vermieter die Meldung ein, doch die TM30-Bescheinigung wird für Visumverlängerungen, 90-Tage-Meldungen und Wiedereinreisegenehmigungen benötigt, sodass Mieter oft bestätigen lassen müssen, dass sie erfolgt ist.
Ihre Rechte als Mieter
Wohnraummietverhältnisse unterliegen dem Civil and Commercial Code: Die maximale Mietdauer beträgt 30 Jahre (Section 540), und Mietverträge mit einer Laufzeit von über 3 Jahren müssen beim örtlichen Grundbuchamt registriert werden, um über 3 Jahre hinaus durchsetzbar zu sein (Section 538). Eine Verordnung von 2018 nach dem Consumer Protection Act, die Vermieter mit fünf oder mehr vermieteten Wohneinheiten erfasst, begrenzt die Kaution auf eine Monatsmiete zuzüglich einer Monatsmiete im Voraus, verlangt die Rückerstattung der Kaution innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsende, untersagt es, den Mieter für gewöhnliche Abnutzung haftbar zu machen, und gestattet Mietern, mit einer Frist von 30 Tagen vorzeitig zu kündigen; sie gilt nicht für kleinere private Vermieter.
Gut zu wissen
- Ausländer mieten auf derselben rechtlichen Grundlage wie thailändische Staatsangehörige und benötigen nur ein gültiges Visum.
- Auf Expats ausgerichtete Eigentumswohnungen sind in der Regel voll möbliert und einzugsbereit.
- Die Maklerprovision zahlt normalerweise der Vermieter, sodass die maklergestützte Suche für Mieter kostenlos ist.
- Mietverträge von 12 Monaten oder mehr sichern üblicherweise einen niedrigeren Monatspreis als Kurzaufenthalte.
Worauf Sie achten sollten
- Ihre Adresse muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Einzug über das TM30 gemeldet werden; die Bescheinigung ist für Visumverlängerungen und 90-Tage-Meldungen erforderlich, lassen Sie sich daher bestätigen, dass Ihr Vermieter sie eingereicht hat.
- Streitigkeiten um die Kaution wegen Abzügen für Reinigung, Neuanstrich und Abnutzung sind häufig; dokumentieren Sie die Einheit beim Ein- und Auszug mit datierten Fotos.
- Nach dem Hotel Act erfordern Vermietungen von weniger als 30 Tagen in der Regel eine Hotellizenz, sodass echte Kurzzeitaufenthalte weitgehend auf Serviced Apartments und lizenzierte Unterkünfte beschränkt sind statt auf gewöhnliche Eigentumswohnungen.
- Die gesetzliche Kautionsobergrenze und die Rückerstattungsfristen binden nur Vermieter mit fünf oder mehr Wohneinheiten; kleinere private Vermieter können weiterhin ihre eigenen, oft zweimonatigen Kautionsbedingungen festlegen.
Wo Sie suchen
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Mieten in Thailand: FAQ
Mieten in Thailand: FAQ
Wie viel Kaution brauche ich, um in Thailand zu mieten?
Vermieter verlangen üblicherweise rund 2 Monats Miete als Kaution, zusätzlich zur ersten Monatsmiete im Voraus, plus etwaige Maklergebühr (normalerweise zahlt der vermieter und nicht der mieter die maklerprovision, sodass die wohnungssuche über eine agentur für den mieter typischerweise kostenlos ist; genaue provisionssätze sind nicht standardisiert.). Planen Sie das als Einmalbetrag ein, bevor Sie ankommen.
Muss ich meine Adresse in Thailand registrieren?
Ja — TM30 (Notification of Residence for Foreigners) gemäß Section 38 des Immigration Act B.E. 2522 (1979): Der Hauseigentümer, Besitzer der Wohnung oder Hausverwalter muss dem Immigration Bureau den Aufenthalt eines Ausländers an der Adresse innerhalb von 24 Stunden nach dessen Wohnsitznahme melden. In der Praxis reicht meist der Vermieter die Meldung ein, doch die TM30-Bescheinigung wird für Visumverlängerungen, 90-Tage-Meldungen und Wiedereinreisegenehmigungen benötigt, sodass Mieter oft bestätigen lassen müssen, dass sie erfolgt ist.
Finde ich möblierte oder kurzfristige Mietobjekte in Thailand?
Möbliert üblich und der mittelfristige Markt, auf den sich Nomaden verlassen, ist mäßiger mittelfristmarkt. Beginnen Sie Ihre Suche auf DDproperty (ddproperty.com), FazWaz (fazwaz.com), Hipflat (hipflat.co.th).
Quellen
- Medien How to Rent a Condo or Long-Term Home in Thailand, 2025-2026 Foreigner Guide (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15
- Medien Renting in Thailand as a Foreigner: What Expats Should Know (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15
- Anwaltskanzlei Real Estate Leasehold, Lease and Tenancy Laws, Thai Civil and Commercial Code (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15
- Anwaltskanzlei Thai Landlords Must Comply with New Lease Regulations, Consumer Protection Board, effective May 2018 (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15
- Anwaltskanzlei Landlord Notification TM30, Immigration Reporting in Thailand, Section 38 Immigration Act B.E. 2522 (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15
- Medien TM30 Reporting Thailand: Rules, Who Files and How (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-15