Steuern sind der Teil eines Umzugs, den die meisten am stärksten unterschätzen. So behandelt Spanien das Einkommen einer DNV-Inhaberin oder eines -Inhabers — ab wann Sie steuerlich ansässig werden, was mit ausländischen Einkünften passiert und auf welcher offiziellen Grundlage. Das ist eine Information, keine Steuerberatung.
Die steuerliche Lage
- Behandlung
- Sonderbesteuerung
- Bezeichnetes Regime
- Régimen especial para trabajadores desplazados a territorio español (art. 93 LIRPF, 'Beckham regime') – optional
- Auslöser der Steueransässigkeit
- 183 Tage
- Einkommensschwelle
- €2,442/Mon.
So funktioniert es
Standardmäßig gilt die reguläre progressive IRPF, sobald die spanische Steuerresidenz ausgelöst wird – mehr als 183 Tage in Spanien im Kalenderjahr gemäß den Residenzkriterien der Agencia Tributaria; alternativ wird sie ausgelöst, wenn sich der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen in Spanien befindet. Das Nichtansässigen-Handbuch der Agencia Tributaria bestätigt, dass seit dem 1. Januar 2023 das optionale Impatriate-Regime nach art. 93 LIRPF (das 'Beckham-Regime') ausdrücklich Personen umfasst, die nach Spanien ziehen, um ausschließlich mit Computer- bzw. telematischen Mitteln aus der Ferne zu telearbeiten, wobei Inhaber des internationalen Telearbeitsvisums (Digital-Nomad-Visum) ausdrücklich genannt werden. Die Option wird über das Modelo 149 ausgeübt, mit einer Frist von 6 Monaten ab dem in der spanischen Sozialversicherungsanmeldung angegebenen Beginn der Tätigkeit (oder in dem Dokument, das die fortgeltende Anwendbarkeit der Sozialversicherungsgesetzgebung des Herkunftslandes bescheinigt), gemäß dem IRPF-Handbuch der AEAT. Unter dem Regime werden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für das Jahr des Zuzugs sowie die fünf folgenden Steuerjahre pauschal mit 24% bis EUR 600,000 (darüber 47%) besteuert; Voraussetzung ist die Nichtansässigkeit in Spanien während der vorangegangenen 5 Steuerjahre. Ein wichtiger Vorbehalt, der auf der Auslegung der Vorschriften beruht: Der Telearbeiter-Zugang zum Regime ist auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (cuenta ajena) ausgerichtet, sodass DNV-Inhaber, die im Rahmen eines 'beruflichen Verhältnisses' (selbständig/auf Honorarbasis) tätig sind, in der Regel nicht über die Telearbeiter-Klausel qualifiziert sind und standardmäßig der regulären IRPF unterliegen, sofern sie nicht in eine andere Kategorie des art. 93 fallen. Steuerliche Ergebnisse hängen stark vom Einzelfall ab; holen Sie individuelle Beratung ein.
Wann Sie steuerlich ansässig werden
Der übliche Auslöser ist die Zeit: Verbringen Sie im maßgeblichen Zeitraum mehr als 183 Tage in Spanien, gelten Sie in der Regel als steuerlich ansässig. Eine Tageszählung ist aber selten die ganze Geschichte — ein dauerhaft verfügbares Zuhause oder Ihre Familie und Ihr Lebensmittelpunkt in Spanien können Sie früher ansässig machen. Sobald Sie ansässig sind, gilt für Ihr Einkommen die oben beschriebene Behandlung.
Wenn Sie auch andernorts steuerlich ansässig bleiben, entscheidet üblicherweise ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und diesem Land, welches Land einen bestimmten Teil des Einkommens besteuert — ein weiterer Grund, vor dem Verschieben von Geld oder dem Wechsel der Ansässigkeit persönliche Beratung einzuholen.
Steuern in Spanien & das DNV: FAQ
Steuern in Spanien & das DNV: FAQ
Wann werde ich in Spanien steuerlich ansässig?
Als Faustregel macht Sie ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Spanien im maßgeblichen Zeitraum steuerlich ansässig — wobei die Ansässigkeit auch früher ausgelöst werden kann, etwa durch ein dauerhaftes Zuhause oder Ihren Lebensmittelpunkt dort. Der genaue Test steht in den Hinweisen oben.
Wird mein ausländisches Einkommen in Spanien besteuert?
Spanien bietet ein spezielles Steuerregime (Régimen especial para trabajadores desplazados a territorio español (art. 93 LIRPF, 'Beckham regime') – optional) — prüfen Sie anhand der Bedingungen und des Satzes oben, ob Sie infrage kommen.
Bringt das DNV eine Steuervergünstigung mit sich?
Im Ergebnis ja — spanien bietet ein spezielles Steuerregime (Régimen especial para trabajadores desplazados a territorio español (art. 93 LIRPF, 'Beckham regime') – optional) — prüfen Sie anhand der Bedingungen und des Satzes oben, ob Sie infrage kommen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Ihrem Heimatland kann das Ergebnis zusätzlich beeinflussen.
Quellen
- Behörde UGE – Teletrabajadores (Ministerio de Inclusión, Seguridad Social y Migraciones) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10
- Behörde UGE FAQ – general eligibility, social security, family work rights, local clients, switching rules (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10
- Behörde Ministerio de Economía, Comercio y Empresa (PRIE) – Nómadas digitales (1-year visa / 3-year authorization, 20% Spanish-client cap, 3-month relationship, qualifications) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10
- Behörde Agencia Tributaria – Régimen especial de impatriados (art. 93 LIRPF): covers remote teleworkers incl. digital nomad visa holders since 2023; 24%/47% over EUR 600,000; year of move + 5; 5-year prior non-residence (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10
- Behörde Agencia Tributaria – Plazo para el ejercicio de la opción (Modelo 149): 6 months from activity start date per Spanish Social Security registration (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10
- Behörde Agencia Tributaria – Persona física residente en España (>183 days in the calendar year triggers tax residence) (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10
- Amtsblatt Ley 28/2022, de 21 de diciembre (Startup Law), BOE 22-Dec-2022 – creates the telework visa/authorization; preamble: 1-year visa, 3-year authorization renewable for 2 years, permanent residence possible at 5 years (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10
- Amtsblatt BOE consolidated page for Ley 28/2022 – metadata: published BOE núm. 306 de 22/12/2022, entrada en vigor 23/12/2022 (öffnet in neuem Tab) abgerufen 2026-06-10