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Dominican Republic · Rentista (171-07) / Tourist-card extension · Steuern

Steuern beim Dominican Republic Rentista (171-07) / Tourist-card extension

Partially verified Zuletzt geprüft June 15, 2026 Reviewed by Henry van de Vorming

Steuern sind der Teil eines Umzugs, den die meisten am stärksten unterschätzen. So behandelt Dominican Republic das Einkommen einer Rentista (171-07) / Tourist-card extension-Inhaberin oder eines -Inhabers — ab wann Sie steuerlich ansässig werden, was mit ausländischen Einkünften passiert und auf welcher offiziellen Grundlage. Das ist eine Information, keine Steuerberatung.

Die steuerliche Lage

Behandlung
Territoriale Besteuerung
Bezeichnetes Regime
Law 171-07 incentives (Pensionado/Rentista) + general territorial regime
Auslöser der Steueransässigkeit
182 Tage
Einkommensschwelle
€1,722/mo

So funktioniert es

The DR taxes individuals essentially on a territorial basis: foreigners who become resident are generally exempt from Dominican income tax on foreign-source income, and even foreign financial/investment income (dividends, interest, capital gains earned abroad) is exempt for the first three years of residency, becoming potentially taxable only from year three onward. Under Law 171-07, a Pensionado/Rentista's qualifying foreign pension or rental income is exempt from income tax indefinitely (the standard year-3 rule on foreign financial income does not apply to them), with further benefits (first-property transfer-tax exemption, 50% property tax, 50% mortgage tax, exemption on dividends/interest, 50% capital-gains exemption). Tax residency is triggered by spending more than 182 days in the country during the fiscal year. Not legal/tax advice — confirm current treatment with a Dominican tax adviser.

Wann Sie steuerlich ansässig werden

Der übliche Auslöser ist die Zeit: Verbringen Sie im maßgeblichen Zeitraum mehr als 182 Tage in Dominican Republic, gelten Sie in der Regel als steuerlich ansässig. Eine Tageszählung ist aber selten die ganze Geschichte — ein dauerhaft verfügbares Zuhause oder Ihre Familie und Ihr Lebensmittelpunkt in Dominican Republic können Sie früher ansässig machen. Sobald Sie ansässig sind, gilt für Ihr Einkommen die oben beschriebene Behandlung.

Wenn Sie auch andernorts steuerlich ansässig bleiben, entscheidet üblicherweise ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dominican Republic und diesem Land, welches Land einen bestimmten Teil des Einkommens besteuert — ein weiterer Grund, vor dem Verschieben von Geld oder dem Wechsel der Ansässigkeit persönliche Beratung einzuholen.

Steuern in Dominican Republic & das Rentista (171-07) / Tourist-card extension: FAQ

Steuern in Dominican Republic & das Rentista (171-07) / Tourist-card extension: FAQ

Wann werde ich in Dominican Republic steuerlich ansässig?

Als Faustregel macht Sie ein Aufenthalt von mehr als 182 Tagen in Dominican Republic im maßgeblichen Zeitraum steuerlich ansässig — wobei die Ansässigkeit auch früher ausgelöst werden kann, etwa durch ein dauerhaftes Zuhause oder Ihren Lebensmittelpunkt dort. Der genaue Test steht in den Hinweisen oben.

Wird mein ausländisches Einkommen in Dominican Republic besteuert?

Dominican Republic besteuert auf territorialer Grundlage — im Wesentlichen wird nur Einkommen aus Dominican Republic besteuert, sodass ausländisches Remote-Einkommen in der Regel außerhalb der Steuerpflicht liegt. Prüfen Sie etwaige Überweisungsregeln.

Bringt das Rentista (171-07) / Tourist-card extension eine Steuervergünstigung mit sich?

Keine spezielle — sobald Sie ansässig sind, werden Sie nach den allgemeinen Regeln von Dominican Republic besteuert. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dominican Republic und Ihrem Heimatland kann dennoch beeinflussen, wo bestimmtes Einkommen besteuert wird.

Quellen