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🇪🇸 Spain · DNV

Digitales-Nomaden-Visum Spanien: Voraussetzungen & Antrag (2026)

Spaniens Visum für digitale Nomaden: 2.442 €/Monat Einkommen (200 % des SMI), SNS-äquivalente Krankenversicherung, 3-Jahres-Aufenthalt. Voraussetzungen und Antragsschritte 2026.

Verified data Last verified June 10, 2026
Visum & Aufenthalt Visum für digitale Nomaden
Niedrigste Hürden zuerst €2,442 / Monat
Erstlaufzeit 3 Jahre
Steuern im Ausland Sonderbesteuerung
Krankenversicherung Erforderlich (ausdrücklich)
Weg zur Staatsbürgerschaft Ja
Lokale Kunden Eingeschränkt
Bearbeitungszeit 2–4 weeks

Für wen das DNV gedacht ist

Spaniens Genehmigung für internationale Telearbeit – meist einfach Visum für digitale Nomaden oder DNV genannt – richtet sich an Nicht-EU-Bürger, die ausschließlich über Computer oder telematische Mittel aus der Ferne für Unternehmen außerhalb Spaniens arbeiten. Sowohl Angestellte eines ausländischen Unternehmens als auch Selbstständige mit ausländischen Kunden kommen infrage. Du brauchst ein Arbeitsverhältnis von mindestens drei Monaten mit diesem Unternehmen, das Unternehmen muss seit mindestens einem Jahr tatsächlich tätig sein, und du musst einen Universitäts- oder Hochschulabschluss, eine Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen.

Die zentrale finanzielle Voraussetzung für 2026 ist ein Bruttoeinkommen von 2.442 € pro Monat – 200 % des monatlichen Mindestlohns Spaniens (SMI), der im Februar 2026 angehoben wurde. Reicht dein Einkommen nicht aus, können Ersparnisse auf einem spanischen oder ausländischen Konto die Differenz für den gesamten Genehmigungszeitraum abdecken. Ein ehrlicher Hinweis: Manche Fachquellen berechnen die Schwelle aus dem auf das Jahr hochgerechneten Mindestlohn und kommen so auf rund 2.849 € pro Monat; die staatlichen Quellen, auf denen diese Seite beruht, verwenden durchgängig den Monatsbetrag, doch die höhere Zahl kursiert.

Dies ist kein Weg in den spanischen Arbeitsmarkt. Angestellte dürfen ausschließlich für ihren ausländischen Arbeitgeber arbeiten, Punkt. Selbstständige Inhaber dürfen spanische Kunden annehmen, jedoch nur bis zu 20 % ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit und niemals als Arbeitsverhältnis. Unternehmensinterne Versetzungen sind ausgeschlossen, und Inhaber der nicht-erwerbstätigen Aufenthaltsgenehmigung können nicht von innerhalb Spaniens in diese Genehmigung wechseln.

Schritt für Schritt zum Antrag

  1. Wähle deinen Weg. Wenn du dich bereits legal in Spanien aufhältst – auch als visumfreier Tourist –, kannst du elektronisch bei der UGE einen Antrag stellen und die Genehmigung direkt für drei Jahre erhalten. Andernfalls beantragst du bei einem spanischen Konsulat ein Telearbeitsvisum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr.
  2. Kläre die Sozialversicherung frühzeitig, denn sie ist strukturell wichtig. Angestellte brauchen ihren ausländischen Arbeitgeber bei der spanischen Sozialversicherung registriert oder eine Bescheinigung über den Versicherungsschutz im Rahmen eines Abkommens, das die Fernarbeit aus Spanien ausdrücklich abdeckt. Selbstständige Antragsteller müssen sich bei der RETA registrieren.
  3. Stelle die Einkommensnachweise zusammen: Gehaltsabrechnungen oder Rechnungen sowie Bankbescheinigungen für die drei Monate vor der Antragstellung, mit Belegen über Ersparnisse, falls du aufstockst.
  4. Schließe eine konforme Krankenversicherung ab (siehe unten), es sei denn, du wirst dich nach der Genehmigung bei der spanischen Sozialversicherung registrieren.
  5. Zahle die Gebühr und reiche den Antrag ein. Die Antragsgebühr im Inland (Modelo 790-038) beträgt 73,26 € für den Inhaber und für jedes Familienmitglied, online zu zahlen; die konsularischen Visumgebühren variieren je nach Staatsangehörigkeit nach Gegenseitigkeitsregeln.
  6. Warte auf die Entscheidung. Die gesetzlichen Fristen sind kurz – 10 Tage bei Konsulaten, 20 Tage bei der UGE –, beide sind jedoch verlängerbar, und die tatsächliche Bearbeitung kann länger dauern.
  7. Bist du mit dem Ein-Jahres-Visum eingereist, wandle es innerhalb der 60 Tage vor seinem Ablauf in die Drei-Jahres-Aufenthaltsgenehmigung um. Verlängerungen laufen danach in Zwei-Jahres-Zeiträumen, solange du die Bedingungen weiterhin erfüllst.

Die Seiten des Konsulats und der UGE legen die genauen Dokumentformate fest; prüfe die Stelle, bei der du den Antrag einreichst.

Steuern

Verbringst du mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien – oder verlagerst du dorthin den Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen –, wirst du in Spanien steuerlich ansässig und standardmäßig zu progressiven IRPF-Sätzen besteuert. Die interessante Option ist das Impatriate-Regime nach Artikel 93 LIRPF, das „Beckham-Regime”, das seit 2023 ausdrücklich auch Telearbeiter aus der Ferne einschließlich DNV-Inhaber abdeckt: Arbeitseinkommen wird für das Jahr deines Umzugs plus die fünf folgenden Steuerjahre pauschal mit 24 % bis zu 600.000 € besteuert (47 % darüber). Du darfst in den vorangegangenen fünf Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein, und du musst innerhalb von sechs Monaten nach dem Tätigkeitsbeginn, der in deiner Sozialversicherungsanmeldung ausgewiesen ist, per Modelo 149 in das Regime optieren. Eine auslegungsbedingte Grenze: Der Weg über die Telearbeit in das Regime ist auf Arbeitseinkommen ausgerichtet, sodass selbstständige Auftragnehmer mit dem DNV in der Regel nicht über ihn qualifiziert sind und auf die normale IRPF zurückfallen, sofern keine andere Kategorie des Artikels 93 passt. Die Ergebnisse hängen stark vom Einzelfall ab, hol dir also individuelle Beratung für deine Situation.

Krankenversicherung

Die Versicherung ist eine ausdrückliche gesetzliche Voraussetzung, und Spanien ist strenger als die meisten Länder: Eine Reiseversicherung ist ausdrücklich nicht gültig, ebenso wenig wie reine Erstattungspolicen oder Policen mit Selbstbehalten oder Wartezeiten. Eine private Police muss von einem in Spanien zugelassenen Versicherer stammen (bei der DGSFP registriert) und den Schutz des öffentlichen Gesundheitssystems ohne Deckungsobergrenze für den gesamten Genehmigungszeitraum abbilden – es gibt keinen Euro-Mindestbetrag, weil der Maßstab die SNS-Gleichwertigkeit ist. Die private Police kannst du in zwei Fällen weglassen: Du wirst dich nach der Genehmigung bei der spanischen Sozialversicherung registrieren (für die meisten Antragsteller ohnehin verpflichtend), oder du besitzt eine Anspruchsbescheinigung im Rahmen eines internationalen Sozialversicherungs-Koordinierungsinstruments. Brauchst du doch eine private Police, sieh dir unseren Vergleich der am spanischen Standard gemessenen Tarife unter /countries/spain/health-insurance/ an.

Häufige Fragen

Frequently asked questions

Wie viel Einkommen brauche ich 2026 für Spaniens Visum für digitale Nomaden?

Der Hauptantragsteller muss ein Bruttoeinkommen von 2.442 € pro Monat nachweisen, also 200 % des monatlichen Mindestlohns 2026 (SMI von 1.221 €). Reicht dein Einkommen nicht aus, können Ersparnisse auf einem spanischen oder ausländischen Konto die Differenz für den gesamten Genehmigungszeitraum ausgleichen.

Kann ich meine Familie mitbringen, und darf sie in Spanien arbeiten?

Ja. Ehepartner oder nicht verheiratete Partner, unterhaltsberechtigte Kinder und unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie können gemeinsam, gleichzeitig oder später einen Antrag stellen, und ihre Genehmigungen erlauben ihnen, uneingeschränkt zu arbeiten. Du brauchst zusätzlich 75 % des SMI (915,75 €/Monat) für das erste Familienmitglied und 25 % (305,25 €/Monat) für jedes weitere.

Wie lange ist das Visum gültig und wie funktionieren Verlängerungen?

Stellst du den Antrag im Inland, erhältst du direkt eine Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre; das konsularische Visum ist bis zu einem Jahr gültig und wird im Inland innerhalb der 60 Tage vor seinem Ablauf umgewandelt. Verlängerungen laufen danach in Zwei-Jahres-Zeiträumen, solange du die Bedingungen weiterhin erfüllst.

Darf ich mit diesem Visum für spanische Unternehmen oder Kunden arbeiten?

Angestellte dürfen nur für ihren ausländischen Arbeitgeber tätig sein. Selbstständige Inhaber dürfen spanische Kunden annehmen, jedoch nur bis zu 20 % ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit und niemals im Rahmen eines Arbeitsvertrags.

Erfüllt eine Reiseversicherung Spaniens Versicherungsanforderung?

Nein – eine Reiseversicherung ist ausdrücklich ungültig, ebenso wie reine Erstattungspolicen und Policen mit Selbstbehalten oder Wartezeiten. Du brauchst entweder einen Versicherungsschutz über die spanische Sozialversicherung (oder eine Bescheinigung im Rahmen eines internationalen Koordinierungsinstruments) oder eine private Krankenversicherung eines in Spanien zugelassenen Versicherers mit einem dem öffentlichen Gesundheitssystem gleichwertigen Schutz, die für den gesamten Genehmigungszeitraum aktiv ist.

Wie werden Inhaber des Visums für digitale Nomaden in Spanien besteuert?

Nach mehr als 183 Tagen in einem Kalenderjahr wirst du in Spanien steuerlich ansässig und zahlst standardmäßig die progressive IRPF. Angestellte können innerhalb von sechs Monaten nach dem registrierten Beginn ihrer Tätigkeit per Modelo 149 in das Impatriate-Regime (Beckham-Regime) optieren und zahlen für das Umzugsjahr plus fünf weitere Jahre pauschal 24 % auf Arbeitseinkommen bis zu 600.000 €; selbstständige Auftragnehmer können diesen Weg in der Regel nicht nutzen. Die Ergebnisse hängen stark vom Einzelfall ab, hol dir also individuelle Beratung für deine Situation.

Führt das Visum zu einer dauerhaften Aufenthaltsberechtigung oder Staatsbürgerschaft?

Ja – das Gesetz, das dieses Visum geschaffen hat, legt fest, dass eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung nach fünf Jahren Aufenthalt möglich ist, und es gibt auch einen Weg zur Staatsbürgerschaft. Die genauen Bedingungen für beides definieren die offiziellen Quellen.

Über das Visum hinaus

Spain — der Rest des Umzugs

Das Visum ist Schritt eins. Hier ist der Rest, den das Leben hier braucht — jeweils recherchiert und belegt.

Sources

Reviewed by Henry van de Vorming